Die Pseudo-Abrechnungsziffer 99910R für Palivizumab (Synagis®) kann nun auch für Nirsevimab angesetzt werden

Anlässlich der Markteinführung des RSV-Antikörpers Nirsevimab hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen bisherigen Therapiehinweis zum RSV-Antikörper Palivizumab neu gefasst.

Damit stellt der G-BA klar, für welche Kinder mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe die Verordnung von RSV-Antikörpern von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Der entsprechende Beschluss ist am 18.01.2024 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wird auch die Liste der Praxisbesonderheiten in Sachsen wie folgt angepasst:

Nr Indikationsgebiet Pseudo-GOP ATC ATC-Name Weitere Vorgaben
13 Wirkstoffe zur Prävention der durch das Respiratory Syncytial-Virus (RSV) hervorgerufenen schweren Erkrankungen der unteren Atemwege 99910R J06BB16 Palivizumab Die Therapie- hinweise gemäß Anlage IV AMR des G-BA zu den jeweiligen Wirkstoffen sind zu beachten.
J06BD08 Nirsevimab

Der Einsatz von Palivizumab und Nirsevimab ist gemäß Therapiehinweis wirtschaftlich bei:

„Kindern mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe im Alter von ≤ 24 Lebensmonaten, im Falle von Nirsevimab ≤ 12 Lebensmonaten, zum Beginn der RSV-Saison,

  • die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigten. Diese Maßnahmen beinhalteten zusätzlichen Sauerstoff, Steroide, Bronchodilatatoren oder Diuretika oder

  • mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern (zum Beispiel relevante Links-Rechts- und Rechts-Links-Shunt-Vitien und Patienten mit pulmonaler Hypertonie oder pulmonalvenöser Stauung) oder

  • mit Trisomie 21.

Darüber hinaus erscheint die Gabe unter wirtschaftlichen Aspekten noch vertretbar bei:

  • Kindern im Alter von ≤ 6 Monaten bei Beginn der RSV-Saison, die als Frühgeborene bis zur vollendeten 35. Schwangerschaftswoche (SSW) (34 (+6)) geboren wurden. […]

Eine ärztliche Verordnung von gegen das F-Protein des RSV gerichteten Antikörpern ist über die Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise hinaus ausnahmsweise mit Begründung in der Patientenakte möglich, wenn im Einzelfall ein vergleichbares Risiko für einen schweren Infektionsverlauf besteht.“

Die Anwendung von Palivizumab und Nirsevimab ist nur zu Beginn der ersten RSV-Saison im Leben des Kindes vorgesehen. Gemäß der Fachinformation von Palivizumab ist der Nutzen für eine Behandlung in einem weiteren Behandlungszyklus während einer darauffolgenden Saison nicht belegt. Nach der Fachinformation von Nirsevimab ist eine Anwendung nach Ende der ersten RSV-Saison nicht möglich. Die Saison für Infektionen mit dem RSV beginnt typischerweise im November und hält bis April an.

Verordnung/jac