Mit einer neuen Anlage 3 „Prüfung von Impfdosen im Verhältnis zu ärztlichen Impfleistungen“ wurde die Prüfungsvereinbarung der KVS Sachsen mit Wirkung zum 1. Juli 2016 erweitert (s. a. September-Ausgabe der KVS-Mitteilungen 2016). Ziel ist die Verringerung von Impfstoffverwürfen.

Auf gemeinsame Prüfempfehlung der KV Sachsen und der Landesverbände der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) wird die Prüfungsstelle zukünftig feststellen, ob sich das aus den statistischen Daten ergebende Missverhältnis nach genauer Prüfung mit Stellungnahmemöglichkeit der betroffenen Praxis bestätigt.

Die Prüfung ist zunächst auf das Missverhältnis verordneter Influenza-Impfdosen und abgerechneter Infuenza-Impf-GOPen beschränkt. Andere Impfungen werden vorerst nicht betrachtet. Der erste zu prüfende Zeitraum umfasst die Quartale 3/2016 bis 2/2017. Bei der Prüfungsempfehlung werden die KV Sachsen und die LVSK die sozialgerichtlich als zulässig erachtete Verwurfsquote berücksichtigen. Siehe auch Anlage 3 zur Prüfungsvereinbarung „Prüfung von Impfdosen im Verhältnis zu ärztlichen Impfleistungen“.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle sowie der Abt. Service und Dienstleistungen gern zur Verfügung.