Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2023 geltenden Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel verständigt. Die betreffende Vereinbarung befindet sich im Unterschriftsverfahren.

Im Arzneimittelbereich wurde das Richtgrößenvolumen gegenüber dem Vorjahr effektiv erneut um 3,2 Prozent erhöht.

Um die Richtgrößen fachgruppenübergreifend wieder in etwa denselben Abstand zum Verordnungsfallwert zu bringen, wurden die Richtgrößen derjenigen Prüfgruppen angehoben, bei denen die gewichtete Richtgröße 2022 auf Höhe des Verordnungsfallwertes 2021 oder gar darunter liegt (Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie), Facharzt für Neurologie). In den übrigen Prüfgruppen bleiben die gewichteten Richtgrößen unverändert. Unter Berücksichtigung der Fallzahlentwicklung ergeben sich jedoch in den einzelnen Altersgruppen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr.

Nachfolgende altersbezogene Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel wurden für das Jahr 2023 vereinbart.

Richtgrößen Übersicht 2023

Prüfgruppen, für die keine Richtgrößen angegeben sind, unterliegen im Arzneimittelbereich der Zielwertprüfung. Nähere Informationen zu den im Jahr 2023 für die jeweiligen Prüfgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitsziele und den im Späteren der Prüfung unterliegenden Zielwerten entnehmen Sie bitte den Arzneimittelzielen 2023

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.

                                                                               Verordnungs- und Prüfwesen / mae