Das Härtefallprogramm für Unternehmen in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, ist am 18. April gestartet.

Der Freistaat hat im März die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Rund 20 Millionen Euro stehen für die sächsischen Härtefälle zur Verfügung. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ist die Bewilligungsstelle für das KMU-Härtefallprogramm in Sachsen.

Ziel der Förderung ist es, durch Ausgabensteigerungen für Energie in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen (Kleinstunternehmen und KMU) aus allen Wirtschaftsbereichen (auch Arztpraxen) zu unterstützen, damit Betriebsaufgaben und damit verbundener Arbeitsplatzabbau verhindert werden kann, soweit grundsätzlich ein tragfähiges Geschäftsmodell vorliegt.

Dabei sind sämtliche Energieträger, die für die betriebliche Nutzung verbraucht werden, leistungsberechtigt, mit Ausnahme von Kraftstoffen für Fahrzeuge.

Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank unter folgendem Link:

www.sab.sachsen.de/förderrichtlinie-härtefallhilfen-energie-für-unternehmen