Am 24. Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass freiberuflich tätige Poolärztinnen und Poolärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Die konkreten Auswirkungen dieses Urteils für den Bereitschaftsdienst der KV Sachsen sind abhängig von der rechtlichen Prüfung des Urteils anhand der schriftlichen Entscheidungsgründe. Diese stehen noch aus und werden erwartungsgemäß erst in einigen Wochen vorliegen.

Ob Anpassungen aufgrund dieses Urteils innerhalb der Bereitschaftsdienststrukturen in der KV Sachsen notwendig erscheinen, wird sich erst nach intensiver Analyse zeigen, wenn die Entscheidungsgründe zum Urteil vorliegen.
 
Auf politischer Ebene wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugehen und eine gesetzliche Regelung einfordern, die eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht (analog der Ärzte im Rettungsdienst im SGB IV) zum Ziel hat.