Neugestaltung der Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Finanzierung der Erstausstattung und Zeitpunkt der Finanzierung des Konnektortauschs. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt.
Praxisgröße | Konstellationen | ||
---|---|---|---|
(= Anzahl der Ärzte
| TI-Pauschale 1
| TI-Pauschale 2
| TI-Pauschale 3
|
</= 3 Ärzte | 237,78 Euro/Monat | 131,67 Euro/Monat (65,84 Euro*) | 199,45Euro/Monat (99,73 Euro*) |
> 3 bis </= 6 Ärzte | 282,78 Euro/Monat (141,39 Euro*) | 143,29 Euro/Monat (71,65 Euro*) | 242,78 Euro/Monat (121,39 Euro*) |
> 6 Ärzte | 323,90 Euro/Monat (161,95 Euro*) | 151,04 Euro/Monat (75,52 Euro*) | 282,23 Euro/Monat (141,12 Euro*) |
*Aufgrund einer fehlenden TI-Anwendung erfolgt die Reduzierung der Finanzierungspauschale um 50%. Ab dem Fehlen von mindestens zwei TI-Anwendungen erhält die Praxis keine Finanzierungspauschale.
Zusätzlich gilt nach wie vor ein Honorarabzug in Höhe von 1 Prozent bei fehlender ePA sowie von 2,5 Prozent bei fehlendem VSDM (Versichertenstammdatenmanagement).
Bitte beachten Sie:
Für alle Fachgruppen mit Arzt-Patientenkontakt sind die TI-Anwendungen:
Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)
elektronische Patientenakte (ePA)
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
sowie ab dem 01.01.2024 elektronische Verordnungen (eRezept)
verpflichtend.
Damit die KV Sachsen künftig die der Praxis zustehende TI-Pauschale ordnungsgemäß auszahlen kann, bitten wir alle Praxen zu prüfen, ob Sie für alle bereits installierten TI-Anwendungen die Betriebsbereitschaft im Mitgliederportal der KV Sachsen erklärt haben und ggf. diese noch vorzunehmen.
Die Erklärungen für die TI-Anwendungen eArztbrief und eAU sind voraussichtlich ab Anfang August im Mitgliederportal der KV Sachsen auswählbar.
Die Betriebsbereitschaftserklärungen finden Sie im Mitgliederportal unter dem Reiter „Weitere Dienste“ (siehe Abbildung). Die Anmeldung und Betriebsbereitschaftserklärung kann nur mittels arztbezogenen Zugangs bzw. bei MVZ über den Zugang des Ärztlichen Leiters erfolgen.
Ansprechpartner:
Weiterführende Informationen:
KBV – BMG legt neue TI-Pauschalen für Praxen fest
KBV – Finanzierung