Neugestaltung der Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Finanzierung der Erstausstattung und Zeitpunkt der Finanzierung des Konnektortauschs. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt.

Praxisgröße Konstellationen    

(= Anzahl der Ärzte
gemäß kumuliertem
Vollzeitäquivalent
am letzten Tag
des Quartals je Standort)

 

TI-Pauschale 1




 

  • Praxis ist an die TI angebunden
  • TI-Anschluss erfolgte vor dem 01.01.2021 oder nach dem 30.06.2023
  • keine Finanzierungs-
    pauschale
    Konnektortausch erhalten
  • alle erforderlichen
    TI-Anwendungen
    wurden nachgewiesen

    TI-Pauschale 2

    Erstattung Erstausstattung ist kürzlich erfolgt
     

    • Finanzierung Erstausstattung aufgrund TI-Anschluss zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2023 erhalten
    • alle erforderlichen TI-Anwendungen wurden nachgewiesen
    • reduzierte TI-Pauschale gilt 30 Monate nach Finanzierung der Erstausstattung
    • ab dem 31. Monat gilt TI-Pauschale 1

    TI-Pauschale 3

    Erstattung
    Konnektor-
    tausch ist erfolgt

     

    • Finanzierungs-
      pauschale für
      den Konnektor-
      tausch zwischen
      dem 01.01.2021
      und dem
      30.06.2023
      erhalten
    • alle erforder-
      lichen
      TI-Anwendungen
      wurden
      nachgewiesen
    • reduzierte TI-
      Pauschale gilt 
      für 30 Monate
      nach Finanzierung
      Konnektortausch
    • ab dem 31. Monat
      gilt TI-Pau-
      schale 1
    </= 3 Ärzte

    237,78 Euro/Monat

    (118,89 Euro*)

    131,67 Euro/Monat 

    (65,84 Euro*) 
    199,45Euro/Monat  

    (99,73 Euro*)
    > 3 bis </= 6 Ärzte 282,78 Euro/Monat

    (141,39 Euro*)
    143,29 Euro/Monat

    (71,65 Euro*)
    242,78 Euro/Monat

    (121,39 Euro*)
    > 6 Ärzte 323,90 Euro/Monat

    (161,95 Euro*)
    151,04 Euro/Monat

    (75,52 Euro*)
    282,23 Euro/Monat

    (141,12 Euro*)

    *Aufgrund einer fehlenden TI-Anwendung erfolgt die Reduzierung der Finanzierungspauschale um 50%. Ab dem Fehlen von mindestens zwei TI-Anwendungen erhält die Praxis keine Finanzierungspauschale.

    Zusätzlich gilt nach wie vor ein Honorarabzug in Höhe von 1 Prozent bei fehlender ePA sowie von 2,5 Prozent bei fehlendem VSDM (Versichertenstammdatenmanagement).

     

    Bitte beachten Sie:

    Für alle Fachgruppen mit Arzt-Patientenkontakt sind die TI-Anwendungen:

    • Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)

    • elektronische Patientenakte (ePA)

    • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

    • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

    • sowie ab dem 01.01.2024 elektronische Verordnungen (eRezept)

    verpflichtend.

    Damit die KV Sachsen künftig die der Praxis zustehende TI-Pauschale ordnungsgemäß auszahlen kann, bitten wir alle Praxen zu prüfen, ob Sie für alle bereits installierten TI-Anwendungen die Betriebsbereitschaft im Mitgliederportal der KV Sachsen erklärt haben und ggf. diese noch vorzunehmen.

    Die Erklärungen für die TI-Anwendungen eArztbrief und eAU sind voraussichtlich ab Anfang August im Mitgliederportal der KV Sachsen auswählbar.

    Die Betriebsbereitschaftserklärungen finden Sie im Mitgliederportal unter dem Reiter „Weitere Dienste“ (siehe Abbildung). Die Anmeldung und Betriebsbereitschaftserklärung kann nur mittels arztbezogenen Zugangs bzw. bei MVZ über den Zugang des Ärztlichen Leiters erfolgen.