Per Stichtagsregelung erfolgt zum 1. Januar 2023 die Einführung eines angepassten Musters 56 zur Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, verlieren die jetzigen Formulare ab dem 1. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Die neuen Formulare sollten daher rechtzeitig bei der Vordruck Leitverlag GmbH bestellt werden. Den Softwareherstellern wird zeitgleich das Muster 56 zur Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme bereitgestellt.

Bisher ausgestellte Verordnungen können über den 1. Januar 2023 genutzt werden. Diese verlieren bis zur Abrechnung der Leistungen nicht ihre Gültigkeit.

Im Fokus der Änderungen liegen der Rehabilitationssport für Menschen mit chronischen Herzerkrankungen und Herzinsuffizienz (Herzsport) sowie Erweiterung der Liste mit den Erkrankungen, bei denen Rehabilitationssport verordnet werden kann.

Die Aktualisierungen erfolgten aufgrund von Anpassungen der Rahmenvereinbarung „Rehabilitationssport und Funktionstraining“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Ausführliche Informationen zu den Änderungen und dem neuen Muster 56 stellen wir Ihnen auf der Internetseite

Für Praxen > Verordnungen > Weitere Verordnungsbereiche > Rehabilitation vor.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.

                                                 Verordnung- und Prüfwesen/mau