Änderung zum bundesweit gültigen Vertrag

Für den bundesweit gültigen Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen gibt es folgende Änderung zu beachten:

Seit dem 1.1.2024 übernimmt der BKK Landesverband Bayern (BKK LV Bayern) das bisher durch die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft ausgeübte Selektivvertragsgeschäft und führt den Vertrag „Hallo Baby“ als neuer Vertragspartner fort. Im 8. Nachtrag, der zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden diese vertraglichen Anpassungen geregelt.

Eine aktuelle Lesefassung des Vertrags sowie die dazugehörigen aktualisierten Anlagen sind auf der Internetseite der KV Sachsen zu finden:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A – Z > Buchstabe H > Hallo Baby - BKK gemäß § 140a SGB V (ab 01.01.2024)

 Vertragspartner und Honorarverteilung/ep