Keine Einigung mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen - Schiedsamt angerufen

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) konnte sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) nicht einigen und war gezwungen, hierzu das Schiedsamt anzurufen.
Dies bedeutet das Aus für eine Reihe der von der KV Sachsen entwickelten zukunftsfähigen Lösungen für die ärztliche Versorgung der sächsischen Bevölkerung.

Die Gesamtvergütungsverhandlungen endeten vorerst mit einem ernüchternden Ergebnis:

Die LVSK war nicht bereit zu akzeptieren, dass in den letzten Jahren eine deutliche Verlagerung der Erbringung medizinischer Leistungen vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich erfolgte und dies zumindest nun auch entsprechend finanziert werden muss.

Im Zusammenhang damit haben sie die Verhandlung über alle in der Vergangenheit geförderten Leistungen in Gänze abgelehnt.

Dies bedeutet, dass ab 1. Januar 2024 eine Reihe ärztlicher Leistungen durch die Krankenkassen nicht mehr als förderwürdig erachtet werden. Insbesondere betrifft das die für die medizinische Versorgung der Patienten wichtigen Leistungen wie Schmerztherapie, konservative Augenheilkunde, aber auch die wichtige Förderung von Leistungen, die in unterversorgten Gebieten erbracht werden.

Die KV Sachsen befürchtet erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung und musste deshalb das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung anrufen.

 

V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen