Abrechnungsfähige Leistungen

Leistungen des Kap. 31.2 und 36.2 EBM Leistungen der Anlage 1 Abschnitte 2 und 3 zum Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V  aus den arztspezifischen Kapiteln des EBM sowie weitere Leistungen des EBM.


Voraussetzungen

  • Eingriffe nach § 115b SGB V sind nach dem Facharztstandard zu erbringen

  • Anerkennung zum Führen einer Facharztbezeichnung in einem operativen Fachgebiet und/oder

  • soweit für bestimmte Eingriffe weitere Voraussetzungen neben der Facharztbezeichnung gefordert werden: Erwerb einer Schwerpunktbezeichnung, einer Fachkunde und / oder der Abschluss einer fakultativen Weiterbildung

  • Nachweis der organisatorischen, baulichen, apparativ-technischen und hygienischen Anforderungen sowie sonstiger Maßnahmen nach Vereinbarung


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.