Abrechnungsfähige Leistungen
Leistungen des Kap. 31.2 und 36.2 EBM Leistungen der Anlage 1 Abschnitte 2 und 3 zum Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V aus den arztspezifischen Kapiteln des EBM sowie weitere Leistungen des EBM.
Voraussetzungen
Eingriffe nach § 115b SGB V sind nach dem Facharztstandard zu erbringen
Anerkennung zum Führen einer Facharztbezeichnung in einem operativen Fachgebiet und/oder
soweit für bestimmte Eingriffe weitere Voraussetzungen neben der Facharztbezeichnung gefordert werden: Erwerb einer Schwerpunktbezeichnung, einer Fachkunde und / oder der Abschluss einer fakultativen Weiterbildung
Nachweis der organisatorischen, baulichen, apparativ-technischen und hygienischen Anforderungen sowie sonstiger Maßnahmen nach Vereinbarung
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Ihre Ansprechpartner
Team Ambulantes Operieren
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig