Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

Gebührenordnungspositionen: 13620, 13621 EBM


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten und Vertreter.

Voraussetzungen

A)

  • Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
    ODER

  • Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“
    ODER

  • Facharzt für Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung „Kinder-Nephrologie“  ( ggf. Nachweis über hinreichende Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von rheumatoider Arthritis)

B)

  • Facharzt für Transfusionsmedizin (insofern die Durchführung therapeutischer Apheresen Bestandteil der (Muster-) Weiterbildungsordnung war):
    UND

  • Nachweis über die Durchführung von einer in § 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung entspr. Anlage I Nr. 1 genannten therapeutischen Apheresen und der Behandlung von Apherese-typischen Komplikationen
    UND

  •  Nachweis über hinreichende Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von Fettstoffwechselstörungen und/oder rheumatoider Arthritis

  • Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der  Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma und durch eigene Angaben des Antragstellers


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Dokumentationsvorgaben

Patientendokumentationen gemäß § 5 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung Anlage I Nr. 1


Hinweise

  • Grundsätzliche Einschränkungen
    Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Sitzungstermine der Apheresekommission

Für die Durchführung bzw. Verlängerung von Apheresen ist für jede/n Patient/in ein Antrag zu stellen. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt sein (insbesondere ein Verlauf der Lipidparameter ist darzustellen) und die medizinischen Befundunterlagen sind dem Antrag ergänzend beizufügen. Anhand der eingereichten Unterlagen prüft die Apherese-Kommission der KV Sachsen die Indikationsstellung zur Apherese.

Die Unterlagen senden Sie bitte an die Landesgeschäftsstelle der KV Sachsen, z. H. Frau Waldert, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden.

Für das Jahr 2022 gelten folgende Einreichungsfristen:

    Sitzung im März - 16. Februar 2023
    Sitzung im Juni - 04. Mai 2023
    Sitzung im August - 03. August 2023
    Sitzung im November - 02. November 2023