Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Gebührenordnungspositionen: 13620, 13621 EBM
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten und Vertreter.
Voraussetzungen
A)
Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
ODERFacharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“
ODERFacharzt für Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung „Kinder-Nephrologie“ ( ggf. Nachweis über hinreichende Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von rheumatoider Arthritis)
B)
Facharzt für Transfusionsmedizin (insofern die Durchführung therapeutischer Apheresen Bestandteil der (Muster-) Weiterbildungsordnung war):
UNDNachweis über die Durchführung von einer in § 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung entspr. Anlage I Nr. 1 genannten therapeutischen Apheresen und der Behandlung von Apherese-typischen Komplikationen
UNDNachweis über hinreichende Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von Fettstoffwechselstörungen und/oder rheumatoider Arthritis
Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma und durch eigene Angaben des Antragstellers
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Dokumentationsvorgaben
Patientendokumentationen gemäß § 5 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung Anlage I Nr. 1
Hinweise
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Sitzungstermine der Apheresekommission
Für die Durchführung bzw. Verlängerung von Apheresen ist für jede/n Patient/in ein Antrag zu stellen. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt sein und die medizinischen Befundunterlagen sind dem Antrag ergänzend beizufügen. Die Kommission empfiehlt, bei Antragstellung der LDL Apherese den Verlauf der Lipidparameter darzustellen sowie eine vollständige Gefäßdiagnostik (zumindest Doppler/Echo der Hals-, Bein und Herzgefäße) beizufügen.
Anhand der eingereichten Unterlagen prüft die Apherese-Kommission der KV Sachsen die Indikationsstellung zur Apherese.
Gern können Sie uns Ihre vertraulichen Unterlagen digital, über die Cryptshare Web-Anwendung, einfach und sicher sowie datenschutzkonform durch die verschlüsselte Ablage von Dateien und Nachrichten auf den Cryptshare-Server, zur Verfügung stellen. Bitte nehmen Sie dafür im Voraus mit uns Kontakt auf. Sofern Sie uns die Antragsunterlagen in Papierform übermitteln möchten, senden Sie diese an folgende Adresse: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Fachbereich Qualitätssicherung, Postfach 1164, 09070 Chemnitz.
Für das Jahr 2024 gelten folgende Einreichungsfristen für die Anträge:
für die Sitzung im Februar - bis Donnerstag, 08. Februar 2024
für die Sitzung im Mai - bis Donnerstag, 09. Mai 2024
für die Sitzung im August - bis Donnerstag, 08. August 2024
für die Sitzung im November - bis Donnerstag, 07. November 2024
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig