Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Gebührenordnungspositionen: 13620, 13621 EBM
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten und Vertreter.
Voraussetzungen
A)
Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
ODERFacharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“
ODERFacharzt für Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung „Kinder-Nephrologie“ ( ggf. Nachweis über hinreichende Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von rheumatoider Arthritis)
B)
Facharzt für Transfusionsmedizin (insofern die Durchführung therapeutischer Apheresen Bestandteil der (Muster-) Weiterbildungsordnung war):
UNDNachweis über die Durchführung von einer in § 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung entspr. Anlage I Nr. 1 genannten therapeutischen Apheresen und der Behandlung von Apherese-typischen Komplikationen
UNDNachweis über hinreichende Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von Fettstoffwechselstörungen und/oder rheumatoider Arthritis
Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma und durch eigene Angaben des Antragstellers
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Dokumentationsvorgaben
Patientendokumentationen gemäß § 5 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung Anlage I Nr. 1
Hinweise
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Sitzungstermine der Apheresekommission
Für die Durchführung bzw. Verlängerung von Apheresen ist für jede/n Patient/in ein Antrag zu stellen. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt sein (insbesondere ein Verlauf der Lipidparameter ist darzustellen) und die medizinischen Befundunterlagen sind dem Antrag ergänzend beizufügen. Anhand der eingereichten Unterlagen prüft die Apherese-Kommission der KV Sachsen die Indikationsstellung zur Apherese.
Die Unterlagen senden Sie bitte an die Landesgeschäftsstelle der KV Sachsen, z. H. Frau Waldert, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden.
Für das Jahr 2022 gelten folgende Einreichungsfristen:
Sitzung im März - 16. Februar 2023
Sitzung im Juni - 04. Mai 2023
Sitzung im August - 03. August 2023
Sitzung im November - 02. November 2023
Ihre Ansprechpartner
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Frau Manuela Strzelczyk
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Herr Rico Hampel
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Frau Andrea Richter