Abrechnungsfähige Leistung
Leistungen des Kap. 37.7 EBM
Antragsberechtigung
FÄ mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin , FÄ für Innere Medizin und Pneumologie oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung Kinder- und Jugend-Pneumologie
→ ohne weitere Nachweisealle weiteren FÄ
→ mit Nachweisen siehe fachliche Anforderungen
Fachärztinnen und Fachärzte aller Fachgruppen
Hinweis
Eine Antragstellung zur Verordnung ist nicht erforderlich bei:
FÄ für Innere Medizin und Pneumologie
FÄ für Anästhesiologie
FÄ für Neurologie
FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
und mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
Voraussetzungen - fachlich
Beatmungsentwöhnung (Weaning) - einschließlich Dekanülierung
FÄ für Anästhesiologie mit mindestens 6-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
FÄ für Innere Medizin, Chirurgie, Neurochirurgie oder Neurologie mit mindestens 12-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
weitere FÄ mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Versicherten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
Entfernung Trachealkanüle bei nicht beatmeten Patienten (Dekanülierung) - ohne Weaning
FÄ mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer stationären Einheit der Neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation
bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie mit mindestens 6-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der Behandlung von langzeitbeatmeten oder trachealkanülierten, nicht beatmeten Kindern und Jugendlichen auf einer hierfür spezialisierten stationären Einheit, in einer entsprechend hierfür spezialisierten Hochschulambulanz oder in einem entsprechend hierfür spezialisierten sozialpädiatrischen Zentrum bzw. einem entsprechend hierfür spezialisierten medizinischen Behandlungszentrum nach § 119c SGB V (bei jungen Volljährigen)
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens 12-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der Behandlung von langzeitbeatmeten oder trachealkanülierten, nicht beatmeten Kindern und Jugendlichen auf einer hierfür spezialisierten stationären Einheit, in einer entsprechend hierfür spezialisierten Hochschulambulanz oder in einem entsprechend hierfür spezialisierten sozialpädiatrischen Zentrum
weitere Fachärztinnen und Fachärzte mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in der Behandlung von langzeitbeatmeten oder trachealkanülierten, nicht beatmeten Kindern und Jugendlichen auf einer hierfür spezialisierten stationären Einheit, in einer entsprechend hierfür spezialisierten Hochschulambulanz oder in einem entsprechend hierfür spezialisierten sozialpädiatrischen Zentrum bzw. einem entsprechend hierfür spezialisierten medizinischen Behandlungszentrum nach § 119c SGB V (bei jungen Volljährigen)
Erklärung zum Vorliegen theoretischer und praktischer Kompetenzen im Umgang mit Beatmung (nicht-invasiv, invasiv), Tracheostoma, Trachealkanülenmanagement, speziellem Sekretmanagement, zu speziellen Aspekten der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, Notfallsituationen und Dysphagie, um bei einem unerwarteten Krankheitsverlauf von beatmungspflichtigen oder trachealkanülierten Patienten entsprechend reagieren und die Patienten unter anderem zu pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen beraten zu können bzw. Erklärung sich die erforderlichen Kompetenzen innerhalb von 6 Monaten anzueignen.
Hinweise
Die Antragsprüfung erfolgt ggf. durch die ärztliche QS-Kommission.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig