Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

01788Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D (NIPT-RhD) gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschafts-Richtlinien
01789Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien
01790Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
     

Hinweis

Fachärzte für Humangenetik und Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Voraussetzungen

fachlich

Nachweis über den Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung  gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission.

Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Ihre Ansprechpartner

Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig

Rechtsgrundlagen

EBM Präambel 1.7.4