Abrechnungsfähige Leistung
08312, 08313, 40161, 26316, 26317, 40161 EBM
Antragsberechtigung
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachärzte für Urologie
Voraussetzungen
Nachweis der jährlichen Teilnahme an Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens acht CME-Punkten. Die Fortbildungen müssen von einer Landesärztekammer anerkannt sein
Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen (Endoskopien) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren
Hinweise
Vorgaben gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren
Nachweis der Aufrechterhaltung der Genehmigung durch Spezifische Fortbildungen:
Der Antragsteller verpflichtet sich, jährlich an einer von der Landesärztekammer anerkannten Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 CME-Punkten teilzunehmen und gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Ihre Ansprechpartner
Team Ambulantes Operieren
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig