Abrechnungsfähige Leistung

08312, 08313, 40161, 26316, 26317, 40161 EBM


Antragsberechtigung

  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

  • Fachärzte für Urologie


Voraussetzungen

  • Nachweis der jährlichen Teilnahme an Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens acht CME-Punkten. Die Fortbildungen müssen von einer Landesärztekammer anerkannt sein

  • Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen (Endoskopien) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren


Hinweise

  • Vorgaben gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren

Nachweis der Aufrechterhaltung der Genehmigung durch Spezifische Fortbildungen:  

Der Antragsteller verpflichtet sich, jährlich an einer von der Landesärztekammer anerkannten Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 CME-Punkten teilzunehmen und gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.