Abrechnungsfähig Leistung
09316, 13663 EBM
Antragsberechtigung
Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Pneumologie“ und Lungenärzte
Fachärzte für Chirurgie, Kinderchirurgie oder für plastische und ästhetische Chirurgie
Voraussetzungen
Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der radiologischen Diagnostik für den Organbereich Thorax (nicht zwingend, sofern Röntgen-Genehmigung für einen anderen in der Praxis tätigen Arzt vorliegt)
Möglichkeiten zur Röntgendiagnostik im Rahmen der Bronchoskopie, sofern keine Kooperation vorliegt
Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung zur Röntgendiagnostik im Rahmen der Bronchoskopie, sofern keine Möglichkeiten in der Praxis gegeben
Grundsätzliche Einschränkungen
Nur der Zuschlag zur Bronchoskopie, nicht aber die Durchführung der Bronchoskopie selbst unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt.
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Team Bildgebende Diagnostik
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
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