Abrechnungsfähig Leistung

09316, 13663 EBM


Antragsberechtigung

  • Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

  • Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Pneumologie“ und Lungenärzte

  • Fachärzte für Chirurgie, Kinderchirurgie oder für plastische und ästhetische Chirurgie


Voraussetzungen

  • Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der radiologischen Diagnostik für den Organbereich Thorax (nicht zwingend, sofern Röntgen-Genehmigung für einen anderen in der Praxis tätigen Arzt vorliegt)

  • Möglichkeiten zur Röntgendiagnostik im Rahmen der Bronchoskopie, sofern keine Kooperation vorliegt

  • Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung zur Röntgendiagnostik im Rahmen der Bronchoskopie, sofern keine Möglichkeiten in der Praxis gegeben


Grundsätzliche Einschränkungen

Nur der Zuschlag zur Bronchoskopie, nicht aber die Durchführung der Bronchoskopie selbst unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt.