Antragsberechtigt

  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

    mit Zusatzbezeichnung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und Diabetologie bzw. Schwerpunktbezeichnung Kinder-Endokrinologie und Diabetologie


Voraussetzungen

  •  Für konsiliarische Fallkonferenzen sollen die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien (Telekonsilien-Vereinbarung) sichergestellt werden

  • Die Möglichkeit des elektronischen Austauschs durch eArztbriefe gemäß der Richtlinie elektronischer Brief der KBV ist dabei als Mindestausstattung vorzuhalten und anzubieten (§ 2 Abs. 1a Telekonsilien-Vereinbarung).


Hinweise

Die Teilnahme am Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeerklärung in der KV Sachsen.


Antragsformulare

Antrag