Antragsberechtigt
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
mit Zusatzbezeichnung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und Diabetologie bzw. Schwerpunktbezeichnung Kinder-Endokrinologie und Diabetologie
Voraussetzungen
Für konsiliarische Fallkonferenzen sollen die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien (Telekonsilien-Vereinbarung) sichergestellt werden
Die Möglichkeit des elektronischen Austauschs durch eArztbriefe gemäß der Richtlinie elektronischer Brief der KBV ist dabei als Mindestausstattung vorzuhalten und anzubieten (§ 2 Abs. 1a Telekonsilien-Vereinbarung).
Hinweise
Die Teilnahme am Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeerklärung in der KV Sachsen.
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team DMP/Diabetes/Substitution
Rechtsgrundlagen
Vertrag nach § 140a SGB V KinderEndo PLUS - siehe Verträge