Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

  • 03350 orientierende entwicklungsneurologische Untersuchung

  • 03351 orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • alle hausärztlich zugelassenen Haus- und Fachärzte
     

Hinweis:

Fachärzte für Kinder und Jugendmedizin müssen keinen gesonderten Antrag stellen.


Voraussetzungen

  • Nachweis über eine mindestens einjährige pädiatrische Weiterbildung.
    ODER

  • Die Leistungen wurden bereits vor dem 31.12.2002 erbracht.
     

Hinweis:

Die Leistung orientierende Untersuchungen der Sprachentwicklung eines Neugeborenen, Säuglings, Kleinkindes oder Kindes ist an ein entsprechendes vorhandenes Audiometergerät gebunden.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.