Abrechnungsfähige Leistungen
Ab 01.04.2024
J2 -> Abrechnungsziffer 81121
U10 -> Abrechnungsziffer 81102
U11 -> Abrechnungsziffer 81120
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte und Praktische Ärzte sofern weitere fachliche Anforderungen erfüllt werden.
Voraussetzungen
Kinder- und Jugendärzte:
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sind ohne weitere Qualifikationsvoraussetzungen zur Teilnahme an den Verträgen berechtigt.
Hausärzte:
J2 - aktueller Nachweis von Fortbildungen im Umfang von mindestens 6 Punkten auf dem Gebiet der Jugendmedizin
U10, U11 - Durchführung von mind. 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern nach den Richtlinien pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale
Weitere Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an der Durchführung der Früherkennungsuntersuchung J2 müssen, sofern die Teilnahme nach § 5 Abs. 2 des Vertrages erfolgt (Hausärzte), zur Aufrechterhaltung der Teilnahme an dem Vertrag jährlich Fortbildungen im Umfang von mindestens 6 Fortbildungspunkten auf dem Gebiet der Jugendmedizin gegenüber der KV Sachsen nachgewiesen werden.
Dokumentationsvorgaben
Die Untersuchung ist zu dokumentieren, z.B. im Untersuchungsheft des BVKJ.
Hinweise
Im Rahmen der zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung U10 / U11 ist der teilnehmende Versicherte bzw. gesetzliche Vertreter ausführlich zu beraten. Der Vertrag zur U10/U11 sieht die Information der Eltern durch den Arzt über die anonymisierte Weitergabe der erhobenen Daten für Qualitätssicherungszwecke vor.
Bitte beachten Sie zudem, dass ab 01.04.2024 der teilnehmende Versicherte neu in den Vertrag für die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10/U11 einzuschreiben ist. Die entsprechende Teilnahmeerklärung des Versicherten finden Sie unterhalb dieses Textes im Punkt „Dokumente“.
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Rechtsgrundlagen
Verträge nach § 73c SGB V zwischen der TK und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (vertreten durch die KBV) und der bvkj.Service GmbH
Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A-Z > Buchstabe F > Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen