Mitwirkung der Kinder- und Jugendärzte an der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Landesregelung Komplexleistungen).

Abrechnungsfähige Leistungen

Mitwirkung bei der Erstellung des Förder- und Behandlungsplanes im Rahmen der Landesregelung Komplexleistung

  • 92200 (Erstantrag)

  • 92201 (Änderungsantrag)


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

  • sonstige Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin.


Hinweise

Nachweis der  Aufrechterhaltung der Genehmigung durch

  • spezifische Fortbildungen

    gemeinsame Durchführung von Qualitätszirkeln oder Stammtischen zum Thema Frühförderung mit den Heilpädagogen der Frühförderstellen (in der Regel einmal jährlich)


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Dokumente

Teilnahmeantrag