Mitwirkung der Kinder- und Jugendärzte an der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Landesregelung Komplexleistungen).
Abrechnungsfähige Leistungen
Mitwirkung bei der Erstellung des Förder- und Behandlungsplanes im Rahmen der Landesregelung Komplexleistung
92200 (Erstantrag)
92201 (Änderungsantrag)
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
sonstige Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin.
Hinweise
Nachweis der Aufrechterhaltung der Genehmigung durch
spezifische Fortbildungen
gemeinsame Durchführung von Qualitätszirkeln oder Stammtischen zum Thema Frühförderung mit den Heilpädagogen der Frühförderstellen (in der Regel einmal jährlich)
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Dokumente
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Team sonstige Verträge/sonstige QSV
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