Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
30.13 Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung
GOP 30981: Vorabklärung
GOP 30984: Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments laut QS-Vereinbarung
GOP 30985: Zuschlag für GOP 30984
GOP 30986: Zuschlag für GOP 30985
Antragsberechtigt
Fachärzte für Innere Medizin und Geriatrie
Fachärzte für Innere Medizin
Fachärzte für Allgemeinmedizin (Hausarzt)
Fachärzte für Neurologie
Fachärzte für Nervenheilkunde
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung "Geriatrie"
Voraussetzungen
Facharztanerkennung „Innere Medizin und Geriatrie“
ODERFacharztanerkennung Innere Medizin“, „Allgemeinmedizin (Hausarzt)“, „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ mit der Schwerpunktbezeichnung/ dem Schwerpunkt „Geriatrie"
ODERFacharztanerkennung „Innere Medizin“, „Allgemeinmedizin“, „Nervenheilkunde“, „Neurologie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ mit der fakultativen Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ (Weiterbildungsordnung vor 2003)
ODERZusatzbezeichnung „Geriatrie“
ODERFachärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin ohne Schwerpunkt – oder Zusatzbezeichnung bei Erfüllung der Anforderungen nach § 3 Abs. 2 der QS-Vereinbarung Geriatrische Versorgung
Weitere Voraussetzungen
Erfüllung der Anforderungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik gemäß § 4 QS-Vereinbarung
Gewährleistung einer möglichen Kooperation mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden mit entsprechender Qualifikation gemäß § 5 QS-Vereinbarung
Erfüllung der organisatorischen Anforderungen nach § 6 QS-Vereinbarung:
Durchführung von multiprofessionellen Qualitätszirkeln zu geriatrischen Themen, mindestens zweimal im Jahr
regelmäßige Schulungen der Praxismitarbeiter
patientenorientierte multiprofessionelle Fallbesprechungen
Die räumliche und apparative Ausstattung muss die Diagnostik von geriatrischen Patienten ermöglichen. Der Zugang und die Räumlichkeiten für die Patientenbetreuung und -untersuchung sowie die sanitären Einrichtungen müssen behindertengerecht sein. Barrierefreiheit ist anzustreben.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Hinweise
Auflage zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung:
Regelmäßige Aktualisierung der theoretischen Kenntnisse im Bereich Geriatrie durch die Erlangung von zweijährlich 48 Fortbildungspunkten zu altersassoziierten Krankheiten, Syndromen und Versorgungsformen.
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Rechtsgrundlagen
Krebsregister Sachsen
Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen: