Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM


Antragsberechtigt

niedergelassene, angestellte und ermächtigte

  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

  • Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und

  • Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie


Voraussetzungen

Für Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bestehen keine zusätzlichen gynäkologisch-fachlichen Anforderungen.

  • Bei der Erbringung von Ultraschalleistungen setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V voraus (Geburtshilfe Basisdiagnostik).

  • Bei der Erbringung der Laborleistung im praxiseignen Labor muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Teilnahmebeginn das erste Ringversuchs-Zertifikat vorliegen.

Bei Fachärzten für Laboratoriumsmedizin sowie Fachärzten für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie muss das Zertifikat Ringversuch Gram-Färbung oder einem diesem Verfahren inkludierenden Ringversuch, entsprechend den für alle Ärzte gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung, bei Teilnahmebeginn vorliegen.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Antragsformulare

Teilnahmeerklärung Arzt