Gynäkologische Früherkennungsuntersuchungen durch Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Leistungen zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung
GOP 01735, GOP 01760, GOP 01761, GOP 01764
Leistungen im Rahmen der Empfängnisregelung
GOP 01821, GOP 01822, GOP 01823, GOP 01824, GOP 01828
Antragsberechtigt
Teilnahme als Vertragsarzt im hausärztlichen Versorgungsbereich (mit Ausnahme von: Kinderärzten für die GOPen 01735, 01760, 01761, 01764)
UNDNachweis über eine mindestens 1-jährige gynäkologische Weiterbildung durch Vorlage von entsprechenden Weiterbildungszeugnissen (Genehmigungsumfang umfasst alle o. g. GOPs)
ODER)Abrechnung der Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 (Genehmigungsumfang dementsprechend)
Hinweise
Verpflichtung zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Mutterschaftsrichtlinie (Abschnitt A, Nr. 2b) und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Abschnitt B. II. §§ 6 und 8) sowie der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte („Chroniker-Richtlinie“) zu Früherkennungsuntersuchungen.
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Krebsregister Sachsen
Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen: