Gynäkologische Früherkennungsuntersuchungen durch Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

Leistungen zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung

  • GOP 01735, GOP 01760, GOP 01761, GOP 01764

Leistungen im Rahmen der Empfängnisregelung

  • GOP 01821, GOP 01822, GOP 01823, GOP 01824, GOP 01828


Antragsberechtigt

  • Teilnahme als Vertragsarzt im hausärztlichen Versorgungsbereich (mit Ausnahme von: Kinderärzten für die GOPen 01735, 01760, 01761, 01764)
    UND

  • Nachweis über eine mindestens 1-jährige gynäkologische Weiterbildung durch Vorlage von entsprechenden Weiterbildungszeugnissen (Genehmigungsumfang umfasst alle o. g. GOPs)
    ODER)

  • Abrechnung der Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 (Genehmigungsumfang dementsprechend)


Hinweise

Verpflichtung zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Mutterschaftsrichtlinie (Abschnitt A, Nr. 2b) und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Abschnitt B. II. §§ 6 und 8) sowie der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte („Chroniker-Richtlinie“) zu Früherkennungsuntersuchungen.