Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der ermächtigenden Hausärztegemeinschaften sowie weitere an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des § 73 SGB V teilnehmenden Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren.
Voraussetzungen
jährliche hausärztliche Fortbildung nach § 95 d Abs. 3 SGB V UND
jährliche strukturierte Teilnahme an von der KV Sachsen/ Landesärztekammer Sachsen anerkannten Fortbildungen bzw. Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie
Behandlung nach evidenzbasierten praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Versorgung
Einführung eines einrichtungsinternen, indikatorengestütztes und wissenschaftlich anerkanntes Qualitätsmanagements
Beteiligung an den von der Knappschaft angebotenen DMPs (mindestens eins)
Einhaltung der vereinbarten Grundsätze zur Arzneimitteltherapie lt. Vertrag
zertifzierte Praxissoftware
Grundsätzliche Einschränkungen
keine Möglichkeit zur Teilnahme von Hausärzten, welche an den Gesundheitsnetzen Prosper oder ProGesund teilnehmen
keine Teilnahme ohne Angabe einer E-Mail-Adresse für das elektronische Mailing
Aufgaben des Arztes
aktive Beteiligung des Patienten an der Behandlung (auch Angebote zur Selbsthilfe)
Präventive Leistungen anbieten/veranlassen
Gewährleistung eines Wartezeiten- und Überweisungsmanagement
Teilnahme am Arzneimittelmanagement
Information des Patienten über DMP und andere Vetragsangebote
Koordination von weiterführenden Versorgungsangeboten
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachärzten, Krankenhäuser etc.
ggf. Durchführung eines Medikationschecks unter bestimmten Voraussetzungen
Hinweise
Hinweise zu den häufigsten Fragen finden Sie in der Vertragsinformation Knappschaft (Anhang 4) auf der Vertragsseite Hausarztzentrierte Versorgung Knappschaft - siehe Verträge
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig