Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der ermächtigenden Hausärztegemeinschaften sowie weitere an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des § 73 SGB V teilnehmenden Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren.


Voraussetzungen

  • jährliche hausärztliche Fortbildung nach § 95 d Abs. 3 SGB V UND

  • jährliche strukturierte Teilnahme an von der KV Sachsen/ Landesärztekammer Sachsen anerkannten Fortbildungen bzw. Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie

  • Behandlung nach evidenzbasierten praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Versorgung

  • Einführung eines einrichtungsinternen, indikatorengestütztes und wissenschaftlich anerkanntes Qualitätsmanagements

  • Beteiligung an den von der Knappschaft angebotenen DMPs (mindestens eins)

  • Einhaltung der vereinbarten Grundsätze zur Arzneimitteltherapie lt. Vertrag

zertifzierte Praxissoftware


Grundsätzliche Einschränkungen

  • keine Möglichkeit zur Teilnahme von Hausärzten, welche an den Gesundheitsnetzen Prosper oder ProGesund teilnehmen

  • keine Teilnahme ohne Angabe einer E-Mail-Adresse für das elektronische Mailing


Aufgaben des Arztes

  • aktive Beteiligung des Patienten an der Behandlung (auch Angebote zur Selbsthilfe)

  • Präventive Leistungen anbieten/veranlassen

  • Gewährleistung eines Wartezeiten- und Überweisungsmanagement

  • Teilnahme am Arzneimittelmanagement

  • Information des Patienten über DMP und andere Vetragsangebote

  • Koordination von weiterführenden Versorgungsangeboten

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachärzten, Krankenhäuser etc.

  • ggf. Durchführung eines Medikationschecks unter bestimmten Voraussetzungen


Hinweise

Hinweise zu den häufigsten Fragen finden Sie in der Vertragsinformation Knappschaft  (Anhang 4) auf der Vertragsseite Hausarztzentrierte Versorgung Knappschaft  - siehe Verträge


Antragsformulare

Teilnahmeerklärung Arzt