Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
gemäß EBM für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr
Antragsberechtigt
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Hausarzt
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
Facharzt für Innere Medizin
Praktischer Arzt
Arzt ohne Gebietsbezeichnung
Voraussetzungen
Nachweis einer achtstündigen KV-zertifizierten Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Hautkrebsfrüherkennung“ mit den Inhalten gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.
Elektronische Dokumentation gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.
Vorhalten eines Auflichtmikroskops/Dermatoskops (ab 01.04.2020)
Grundsätzliche Einschränkungen
Es ist keine rückwirkende Genehmigung möglich.
Dokumentationsvorgaben
Die elektronische Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit dieser Leistung.
Die Übermittlung der Daten erfolgt an die KV Sachsen.
Hinweise
Zur elektronischen Datenerfassung darf nur eine von der KBV zertifizierte Software Verwendung finden. Die Daten werden von den KV´en an eine zur Evaluation bestimmten Stelle weitergeleitet.
Für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bestehen weitere vertraglichen Zusatzregelungen außerhalb der Richtlinienregelung für unter 35-jährige Versicherte derzeit mit folgenden Kassen:
AOK PLUS
HEK - separate Teilnahmeerklärung notwendig
Techniker Krankenkasse - separate Teilnahmeerklärung notwendig
Antragsformulare
Für die Beantragung der Hautkrebsfrüherkennung benötigt Ihre Bezirksgeschäftsstelle einen ausgefüllten und unterzeichnete Antrag.
Die Teilnahme von Dermatologen an Sonderverträgen ist separat zu beantragen.
Antrag Hautkrebsfrüherkennung (Rili)
Teilnahmeerklärung Arzt HEK
Teilnahmeerklärung Versicherter HEK
Datenschutzblatt Versicherter HEK
Teilnahmeerklärung Versicherter mit Patienteninformation TK
Teilnahmeerklärung Arzt TK
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Frau Jana Scorl
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Frau Katrin Rödiger
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Frau Sandy Lerz
Rechtsgrundlagen
Krebsregister Sachsen
Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen: