Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

19315


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte sowie zugelassenen medizinische Versorgungszentren.


Voraussetzungen

  • Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Pathologie“ und Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 15.000 histopathologischen Präparaten, davon mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung oder Nachweis einer fachspezifischen Fortbildung, die mit 8 Fortbildungspunkten belegt wird.
    ODER

  • Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ mit der Zusatzbezeichnung „Dermatohistologie“ und Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 6.000 histopathologischen Präparaten, davon mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung oder Nachweis einer fachspezifischen Fortbildung, die mit 8 Fortbildungspunkten belegt wird.

  • Gewährleistung der Möglichkeit zur Durchführung immunhistologischer Untersuchungen

  • Gewährleistung folgender Archivierungsmöglichkeiten:

  • Aufbewahren von formalinfixiertem Restgewebe für mindestens 6 Wochen

  • Aufbewahren von Gewebeblöckchen für mindestens 2 Jahre

  • Aufbewahren der Schnitte und der schriftlichen Befunde für mindestens 10 Jahre


Grundsätzliche Einschränkungen


Dokumentationsvorgaben

Die ärztliche Dokumentation muss nach den Vorgaben der Anlage 1 § 7 der Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Haukrebs-Screening erfolgen.