Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
19315
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte sowie zugelassenen medizinische Versorgungszentren.
Voraussetzungen
Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Pathologie“ und Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 15.000 histopathologischen Präparaten, davon mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung oder Nachweis einer fachspezifischen Fortbildung, die mit 8 Fortbildungspunkten belegt wird.
ODERBerechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ mit der Zusatzbezeichnung „Dermatohistologie“ und Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 6.000 histopathologischen Präparaten, davon mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung oder Nachweis einer fachspezifischen Fortbildung, die mit 8 Fortbildungspunkten belegt wird.
Gewährleistung der Möglichkeit zur Durchführung immunhistologischer Untersuchungen
Gewährleistung folgender Archivierungsmöglichkeiten:
Aufbewahren von formalinfixiertem Restgewebe für mindestens 6 Wochen
Aufbewahren von Gewebeblöckchen für mindestens 2 Jahre
Aufbewahren der Schnitte und der schriftlichen Befunde für mindestens 10 Jahre
Grundsätzliche Einschränkungen
Dokumentationsvorgaben
Die ärztliche Dokumentation muss nach den Vorgaben der Anlage 1 § 7 der Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Haukrebs-Screening erfolgen.
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Krebsregister Sachsen
Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen: