Abrechnungsfähige Leistung

EBM-Abschnitt 1.7.8 (ab 1. September 2019)

  • 01920 - Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP

  • 01921 - Einleitung einer HIV-PrEP

  • 01922 - Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP


Voraussetzungen

  • Vertragsärzte, die über eine Genehmigung der KV gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) HIV/Aids verfügen

Alternativ:

  • Vertragsärzte mit Berechtigung zum Führen folgender Facharztbezeichnungen:
    • Allgemeinmedizin
    • Innere Medizin
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
    • Urologie
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten

unter speziellen weiteren Voraussetzungen:

  • Hospitationsnachweis (Umfang mind. 16 h in einer Einrichtung* zur medizinischen Betreuung von HIV- oder Aids-Patienten, eine ambulante Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-Patienten muss  unter der Leitung eines Arztes mit Genehmigung nach der QS-Vereinbarung HIV/Aids stehen, eine stationärer Einrichtung muss innerhalb eines Jahres regelmäßig durchschnittlich mindestens 50 HIV-/Aids-Patienten pro Quartal medizinisch betreuen.)

  • Erfahrungsnachweis durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP (z. B. im Rahmen der Hospitation oder bisheriger Berufstätigkeit)

  • Fortbildungsnachweis durch Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 8 Punkten zu PrEP innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung

  • Erfahrungsnachweis über praktische, fachliche Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP (z. B. im Rahmen der Hospitation oder bisheriger Berufstätigkeit)

  • Fortbildungsnachweis über Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 8 Punkten zu dem Thema innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung


Hinweise

Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen teilnehmende Ärzte, sofern keine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids besteht, jährlich folgende Nachweise führen:

  1. Mindestfrequenz
    selbstständige Betreuung von durchschnittlich 10 Personen mit PrEP

  2. spezifische Fortbildungen
    8 Fortbildungspunkte (mind. 4 davon durch präsenzpflichtige Fortbildungsmaßnahmen) im Bereich HIV/Aids und PrEP


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Dokumente

Antrag HIV-PrEP