Abrechnungsfähige Leistung
EBM-Abschnitt 1.7.8 (ab 1. September 2019)
01920 - Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP
01921 - Einleitung einer HIV-PrEP
01922 - Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP
Voraussetzungen
Vertragsärzte, die über eine Genehmigung der KV gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) HIV/Aids verfügen
Alternativ:
Vertragsärzte mit Berechtigung zum Führen folgender Facharztbezeichnungen:
• Allgemeinmedizin
• Innere Medizin
• Kinder- und Jugendmedizin
• Frauenheilkunde und Geburtshilfe
• Urologie
• Haut- und Geschlechtskrankheiten
unter speziellen weiteren Voraussetzungen:
Hospitationsnachweis (Umfang mind. 8 h in einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten
Erfahrungsnachweis durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP (z. B. im Rahmen der Hospitation oder bisheriger Berufstätigkeit)
Fortbildungsnachweis durch Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 8 Punkten zu PrEP innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung
Hinweise
Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen teilnehmende Ärzte, sofern keine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids besteht, jährlich folgende Nachweise führen:
Mindestfrequenz
selbstständige Betreuung von durchschnittlich 6 Personen mit PrEPspezifische Fortbildungen
8 Fortbildungspunkte (auch Online-Fortbildungsmaßnahmen) im Bereich HIV/Aids und sexuell übertragbare Infektionen
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Weitere Informationen
Informationen und HIV-Leitlinien der Deutsche AIDS-Gesellschaft e.V.