Abrechnungsfähige Leistung

EBM-Abschnitt 1.7.8 (ab 1. September 2019)

  • 01920 - Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP

  • 01921 - Einleitung einer HIV-PrEP

  • 01922 - Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP


Voraussetzungen

  • Vertragsärzte, die über eine Genehmigung der KV gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) HIV/Aids verfügen

Alternativ:

  • Vertragsärzte mit Berechtigung zum Führen folgender Facharztbezeichnungen:
    • Allgemeinmedizin
    • Innere Medizin
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
    • Urologie
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten

unter speziellen weiteren Voraussetzungen:

  • Hospitationsnachweis (Umfang mind. 8 h in einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten

  • Erfahrungsnachweis durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP (z. B. im Rahmen der Hospitation oder bisheriger Berufstätigkeit)

  • Fortbildungsnachweis durch Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 8 Punkten zu PrEP innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung


Hinweise

Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen teilnehmende Ärzte, sofern keine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids besteht, jährlich folgende Nachweise führen:

  1. Mindestfrequenz
    selbstständige Betreuung von durchschnittlich 6 Personen mit PrEP

  2. spezifische Fortbildungen
    8 Fortbildungspunkte (auch Online-Fortbildungsmaßnahmen) im Bereich HIV/Aids und sexuell übertragbare Infektionen


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Dokumente

Antrag HIV-PrEP