Abrechnungsfähige Leistung
EBM-Abschnitt 1.7.8 (ab 1. September 2019)
01920 - Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP
01921 - Einleitung einer HIV-PrEP
01922 - Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP
Voraussetzungen
Vertragsärzte, die über eine Genehmigung der KV gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) HIV/Aids verfügen
Alternativ:
Vertragsärzte mit Berechtigung zum Führen folgender Facharztbezeichnungen:
• Allgemeinmedizin
• Innere Medizin
• Kinder- und Jugendmedizin
• Frauenheilkunde und Geburtshilfe
• Urologie
• Haut- und Geschlechtskrankheiten
unter speziellen weiteren Voraussetzungen:
Hospitationsnachweis (Umfang mind. 16 h in einer Einrichtung* zur medizinischen Betreuung von HIV- oder Aids-Patienten, eine ambulante Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-Patienten muss unter der Leitung eines Arztes mit Genehmigung nach der QS-Vereinbarung HIV/Aids stehen, eine stationärer Einrichtung muss innerhalb eines Jahres regelmäßig durchschnittlich mindestens 50 HIV-/Aids-Patienten pro Quartal medizinisch betreuen.)
Erfahrungsnachweis durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP (z. B. im Rahmen der Hospitation oder bisheriger Berufstätigkeit)
Fortbildungsnachweis durch Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 8 Punkten zu PrEP innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung
Erfahrungsnachweis über praktische, fachliche Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP (z. B. im Rahmen der Hospitation oder bisheriger Berufstätigkeit)
Fortbildungsnachweis über Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 8 Punkten zu dem Thema innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung
Hinweise
Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen teilnehmende Ärzte, sofern keine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids besteht, jährlich folgende Nachweise führen:
Mindestfrequenz
selbstständige Betreuung von durchschnittlich 10 Personen mit PrEPspezifische Fortbildungen
8 Fortbildungspunkte (mind. 4 davon durch präsenzpflichtige Fortbildungsmaßnahmen) im Bereich HIV/Aids und PrEP
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Landesgeschäftsstelle
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Frau Karolin Effenberger
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Herr Rico Hampel
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Frau Jana Götze
Weitere Informationen
Informationen und HIV-Leitlinien der Deutsche AIDS-Gesellschaft e.V.