Rechtsgrundlage
§ 140a SGBV
Abrechnungsfähige Leistungen
Siehe Vertrag (unter Buchstabe H) oder Abrechnungshinweise der KV Sachsen (unter Dokumente)
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" oder Vorlage des Homöopathie-
Diploms des DZVhÄ
Grundsätzliche Einschränkungen
Homöopathieverträge sind nur mit folgenden Kassen vereinbart:
BKK Securvita (BKK Daimler, BKK Herkules, BKK Linde, BKK Novitas, BKK Pfaff, BKK 24)
IKK classic
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Antragsformulare
Teilnahmeerklärungen Ärzte
BKK (alle)
IKK classic
Teilnahmeerklärungen Versicherte
BKK (alle)
IKK classic
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig