Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Gebührenordnungspositionen:
01793 (Kap. 1.7.4 Mutterschaftsvorsorge)
01842 (Kap. 1.7.5 Empfängnisregelung)
11230 (Kap. 11.3 Diagnostische Gebührenordnungspositionen)
11301 - 11304 (Kap. 11.4.1 Pauschalen der in-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen)
11501 - 11518 (Kap. 11.4.3 In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen bei syndromalen oder seltenen Erkrankungen)
11521 - 11522 (Kap. 11.4.4 Allg. in-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen)
19401 - 19406 (Kap. 19.4.1 Pauschalen der in-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen)
19410 - 19426 (Kap. 19.4.2 In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen)
19430 - 19439 (Kap. 19.4.3 Indikationsbezogene Diagnostik hämatologischer Neoplasien)
19450 - 19465 (Kap. 19.4.4 In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen zur Indikationsstellung einer pharmakologischen Therapie)
Nur für Fachärzte für Pathologie oder Neuropathologie:
19503– 19506 (Kap. 19.4.5 Biomarkerbasierte Testverfahren)
Antragsberechtigt
niedergelassene, angestellte und ermächtigte Fachärzte
Voraussetzungen
Facharzt für Laboratoriumsmedizin
Ermächtigter Fachwissenschaftler der Medizin
Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
Facharzt für Transfusionsmedizin
Facharzt für Innere Medizin (fachärztlich tätig)
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunktbezeichnung
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Facharzt für Pathologie
Facharzt für Neuropathologie
Mit dem Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:
Weiterbildungszeiten von einem Jahr Zytogenetik mit den entsprechenden Untersuchungszahlen in einer zur Weiterbildung befugten Einrichtung
zwei anonymisierte Patientendokumentationen aus der Tätigkeit des Arztes je beantragter Gebührenordnungsposition (Einzelbeantragung)
zehn anonymisierte Patientendokumentationen aus der Tätigkeit des Arztes (bei Beantragung eines gesamten Abschnitts aus dem EBM)
bei fehlender Vorlage der Patientendokumentationen ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nachzuweisen
Vorhaltung eines vorschriftsmäßigen, den Laborhygienevorschriften entsprechenden Arbeitsplatzes bzw. eines entsprechenden Labors
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Hinweise
ggf. Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
ggf. wird neben dem Nachweis der fachlichen Qualifikation zusätzlich ein Kolloquium erforderlich
Für Fachärzte für Humangenetik und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“ ist keine Antragstellung erforderlich.
Antragsformulare
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig