Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

Gebührenordnungspositionen:

01793 (Kap. 1.7.4 Mutterschaftsvorsorge)
01842 (Kap. 1.7.5 Empfängnisregelung)
11230 (Kap. 11.3 Diagnostische Gebührenordnungspositionen)
11301 - 11304  (Kap. 11.4.1 Pauschalen der in-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen)
11501 - 11518  (Kap. 11.4.3 In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen bei syndromalen oder seltenen Erkrankungen)
11521 - 11522  (Kap. 11.4.4 Allg. in-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen)
19401 - 19406  (Kap. 19.4.1 Pauschalen der in-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen)
19410 - 19426  (Kap. 19.4.2 In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen)
19430 - 19439  (Kap. 19.4.3 Indikationsbezogene Diagnostik hämatologischer Neoplasien)
19450 - 19465  (Kap. 19.4.4 In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen zur Indikationsstellung einer pharmakologischen Therapie)

Nur für Fachärzte für Pathologie oder Neuropathologie:
19503– 19506  (Kap. 19.4.5 Biomarkerbasierte Testverfahren)


Antragsberechtigt

niedergelassene, angestellte und ermächtigte Fachärzte


Voraussetzungen

  • Facharzt für Laboratoriumsmedizin

  • Ermächtigter Fachwissenschaftler der Medizin

  • Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie

  • Facharzt für Transfusionsmedizin

  • Facharzt für Innere Medizin (fachärztlich tätig)

  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunktbezeichnung

  • Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten

  • Facharzt für Pathologie

  • Facharzt für Neuropathologie

Mit dem Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:

  • Weiterbildungszeiten von einem Jahr Zytogenetik mit den entsprechenden Untersuchungszahlen in einer zur Weiterbildung befugten Einrichtung

  • zwei anonymisierte Patientendokumentationen  aus der Tätigkeit des Arztes je beantragter Gebührenordnungsposition (Einzelbeantragung)

  • zehn anonymisierte Patientendokumentationen aus der Tätigkeit des Arztes (bei Beantragung eines gesamten Abschnitts aus dem EBM)

  • bei fehlender Vorlage der Patientendokumentationen ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nachzuweisen

Vorhaltung eines vorschriftsmäßigen, den Laborhygienevorschriften entsprechenden Arbeitsplatzes bzw. eines entsprechenden Labors


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Hinweise

  • ggf. Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission

  • ggf. wird neben dem Nachweis der fachlichen Qualifikation zusätzlich ein Kolloquium erforderlich

Für Fachärzte für Humangenetik und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“ ist keine Antragstellung erforderlich.