Abrechnungsfähige Leistung
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind
FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
FÄ für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit Zusatzbezeichnung „Andrologie“
FÄ für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung „Andrologie“
FÄ für Urologie mit Zusatzbezeichnung „Andrologie“
Voraussetzungen
Genehmigung zum ambulanten Operieren der KV Sachsen
Kryokonservierung und Lagerung erfolgt in eigener Praxis/Einrichtung bzw. wird gewährleistet durch eine Kooperation.
bei Gynäkologen zusätzlich:
Kooperationen der Praxis/Einrichtung mit Humangenetiker und ärztlichem Psychotherapeuten.
Gynäkologen:
Leiter der Praxis ist FA bzw. FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit SP Gynäk. Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen
Endokrinologie der Reproduktion
Gynäkologische Sonographie (mit Genehmigung Ultraschalldiagnostik)
Operative Gynäkologie
Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur
Andrologie (bei der Behandlung von männlichen Versicherten)
Andrologen:
keine
Hinweise
Die Antragsprüfung erfolgt durch die ärztliche QS-Kommission.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Ihre Ansprechpartner
Team Ambulantes Operieren
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig