Abrechnungsfähige Leistung

Leistungen des Kap. 8.6 EBM


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

  • FÄ für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit Zusatzbezeichnung „Andrologie“

  • FÄ für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung „Andrologie“

  • FÄ für Urologie mit Zusatzbezeichnung „Andrologie“


Voraussetzungen

Genehmigung zum ambulanten Operieren der KV Sachsen

Kryokonservierung und Lagerung erfolgt in eigener Praxis/Einrichtung bzw. wird gewährleistet durch eine Kooperation.

bei Gynäkologen zusätzlich:
Kooperationen der Praxis/Einrichtung mit Humangenetiker und ärztlichem Psychotherapeuten.

Gynäkologen:

Leiter der Praxis ist FA bzw. FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit SP Gynäk. Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen

  • Endokrinologie der Reproduktion

  • Gynäkologische Sonographie (mit Genehmigung Ultraschalldiagnostik)

  • Operative Gynäkologie

  • Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur

  • Andrologie (bei der Behandlung von männlichen Versicherten)

Andrologen:

keine


Hinweise

Die Antragsprüfung erfolgt durch die ärztliche QS-Kommission.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.