Abrechnungsfähige Leistungen

Gebührenordnungspositionen: 31096, 31097, 31098


Antragsberechtigt

Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sowie andere operativ tätige Facharztgruppen


Voraussetzungen

Ärztinnen und Ärzte müssen vor erstmaliger Erbringung der Methode Erfahrung entsprechend einem der nachfolgenden Punkte nachweisen können:

  • Selbstständige Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in 50 oder mehr Fällen vor Inkrafttreten der QS-RL (07. Dezember 2019)

  • Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in 20 oder mehr Fällen innerhalb von zwei Jahren unter Anleitung eines bereits erfahrenen Anwenders im Falle der Neuanwendung. (Zur Anleitung berechtigt sind Anwender, die die Liposuktion beim Lipödem in 50 oder mehr Fällen selbstständig durchgeführt haben.)

  • Genehmigung zum Ambulanten Operieren nach § 115 b SGBV (Kategorie 1)

  • Notfallpläne (SOP) und für Reanimation und sonstige Notfälle benötigte Geräte und Medikamente für Notfälle müssen vor Ort bereitgehalten werden

  • Möglichkeiten für intensivmedizinische Behandlungen und stationäre Notfalloperationen (bzw. durch einen Kooperationsvertrag sicher zu stellen)


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Dokumentationsvorgaben

Das Vorliegen der in § 4 Absatz 2 und 3 (QS-RL Liposuktion) aufgeführten Kriterien ist in der Patientenakte zu dokumentieren.


Methoden

  • Die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems im Stadium III hat als Tumeszenz-Liposuktion zu erfolgen und kann unter Verwendung von wasserstrahl- assistierten Systemen oder von Vibrationskanülen erbracht werden. Eine Liposuktionsbehandlung kann in mehreren aufeinanderfolgenden Teileingriffen erfolgen.

  • Trockene Verfahren der Absaugung sind nicht zulässig


Hinweise

Die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Diagnose und Indikationsstellung sowie zur eingriffsbezogenen Qualitätssicherung der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III.

Leistungserbringer, die bereits zwischen dem 7. Dezember 2019 und dem 16. September 2020 die von dieser Richtlinie betroffene Leistung erbracht haben, müssen einen Antrag auf Genehmigung zur Abrechnung und Durchführung der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III bis zum 16. Januar 2021 stellen.