Abrechnungsfähige Leistung
GOP 34260, 34270 - 34273
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte, angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten, Vertreter mit der Gebietsbezeichnung:
Diagnostische Radiologie/ Radiologische Diagnostik/Radiologie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der ZB „Röntgendiagnostik der Mamma“
Voraussetzungen
Fachkunde für den Strahlenschutz
Hinweis: Die Fachkunde ist im Abstand von 5 Jahren zu aktualisierenZeugnisse über Tätigkeit in der Mammographie einschließlich:
Palpation und Inspektion der Mammae unter Anleitung bei mindestens 500 Patientinnen
Selbständige Befundung der Mammographien unter Anleitung in mindestens 500 Fällen
Persönliche Einstellung des Strahlengangs bei mindestens 100 Patientinnenerfolgreiche Beurteilung einer Fallsammlung
Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma und eigene Angaben des Antragstellers
Grundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.
Dokumentationsvorgaben
Dokumentation gemäß § 12 Abs. 4 und 5 i. V. m. Anlage IV der Mammographie-Vereinbarung
Hinweise
Regelmäßige Teilnahme an Verfahren zur Fortbildung durch kontrollierte Selbstüberprüfung sowie Überprüfung der ärztlichen Dokumentation
Ihre Ansprechpartner
Team Bildgebende Diagnostik
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Rechtsgrundlagen
Krebsregister Sachsen
Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen: