Abrechnungsfähige Leistung

GOP 34260, 34270 - 34273


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte, angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten, Vertreter mit der Gebietsbezeichnung:

  • Diagnostische Radiologie/ Radiologische Diagnostik/Radiologie

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der ZB „Röntgendiagnostik der Mamma“


Voraussetzungen

  • Fachkunde für den Strahlenschutz
    Hinweis: Die Fachkunde ist im Abstand von 5 Jahren zu aktualisieren

  • Zeugnisse über Tätigkeit in der Mammographie einschließlich:
    Palpation und Inspektion der Mammae unter Anleitung bei mindestens 500 Patientinnen
    Selbständige Befundung der Mammographien unter Anleitung in mindestens 500 Fällen
    Persönliche Einstellung des Strahlengangs bei mindestens 100 Patientinnen

  • erfolgreiche Beurteilung einer Fallsammlung

Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma und eigene Angaben des Antragstellers


Grundsätzliche Einschränkungen

Keine rückwirkende Genehmigung möglich.


Dokumentationsvorgaben

Dokumentation gemäß § 12 Abs. 4 und 5 i. V. m. Anlage IV der Mammographie-Vereinbarung


Hinweise

Regelmäßige Teilnahme an Verfahren zur Fortbildung durch kontrollierte Selbstüberprüfung sowie Überprüfung der ärztlichen Dokumentation