Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

MRT-Angiographie: Kapitel 34.4.7 EBM


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte sowie Sicherstellungsassistenten und Vertreter.


Voraussetzungen

  • Anerkennung als Facharzt f. Diagnostische Radiologie/ Radiologie/ Radiologische Diagnostik nach neuer WBO
    ODER

  • Anerkennung als Facharzt f. Diagnostische Radiologie/Radiologie/Radiologische Diagnostik nach alter WBO, (Kernspintomographie kein Bestandteil der Facharztweiterbildung)
    UND

  • Nachweis einer mindestens 24-monatigen ganztägigen Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik (ggf. Anrechnung CT-Zeiten) unter Anleitung eines weiterbildungsbefugten Arztes

Zusätzliche Nachweise:

  • Nachweis über die Durchführung von mind. 150 MR-Angiografien (davon 75 MR-Angiografien der Hirn- und Halsgefäße) innerhalb der letzten 5 Jahre, entweder unter Anleitung oder während einer Facharzttätigkeit im Krankenhaus oder im Rahmen einer Genehmigung für die MR-Angiografie

  • Die MR-Angiografien müssen mit  TOF-, und/oder PC- und zu mind. 20 % CE-Technik erstellt worden sein

  • Zeugnisse, die die Zahl der vom Antragsteller durchgeführten MR-Angiografien in den jeweiligen Techniken enthalten sowie eine Beurteilung der fachlichen Befähigung zur selbstständigen Indikation, Durchführung, Befundung und Dokumentation von MR-Angiografien

  • Nachbeobachtung des Patienten nach Kontrastmittelgabe gemäß den Vorgaben der Arzneimittelinformation

  • Verwendung von Original-Schnittbilder zur Befundung

  • Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der  Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma

  • eigene Angaben des Antragstellers zum Vorhandensein einer Notfallausrüstung und über den verwendeten Kernspintomographen


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Dokumentationsvorgaben

Führung der Dokumentationen entsprechend den Anforderungen nach § 6 der Vereinbarung


Hinweise

  • Antragsprüfung durch QS-Kommission

  • ggf. Teilnahme an einem Kolloquium, insbesondere dann, wenn Leistung nicht zwingender Bestandteil der Weiterbildung war

  • Zeugnisse müssen von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugten Arztes unterzeichnet sein

  • Teilnahme an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentationen (Stichprobenprüfung)