Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
MRT-Angiographie: Kapitel 34.4.7 EBM
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte sowie Sicherstellungsassistenten und Vertreter.
Voraussetzungen
Anerkennung als Facharzt f. Diagnostische Radiologie/ Radiologie/ Radiologische Diagnostik nach neuer WBO
ODERAnerkennung als Facharzt f. Diagnostische Radiologie/Radiologie/Radiologische Diagnostik nach alter WBO, (Kernspintomographie kein Bestandteil der Facharztweiterbildung)
UNDNachweis einer mindestens 24-monatigen ganztägigen Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik (ggf. Anrechnung CT-Zeiten) unter Anleitung eines weiterbildungsbefugten Arztes
Zusätzliche Nachweise:
Nachweis über die Durchführung von mind. 150 MR-Angiografien (davon 75 MR-Angiografien der Hirn- und Halsgefäße) innerhalb der letzten 5 Jahre, entweder unter Anleitung oder während einer Facharzttätigkeit im Krankenhaus oder im Rahmen einer Genehmigung für die MR-Angiografie
Die MR-Angiografien müssen mit TOF-, und/oder PC- und zu mind. 20 % CE-Technik erstellt worden sein
Zeugnisse, die die Zahl der vom Antragsteller durchgeführten MR-Angiografien in den jeweiligen Techniken enthalten sowie eine Beurteilung der fachlichen Befähigung zur selbstständigen Indikation, Durchführung, Befundung und Dokumentation von MR-Angiografien
Nachbeobachtung des Patienten nach Kontrastmittelgabe gemäß den Vorgaben der Arzneimittelinformation
Verwendung von Original-Schnittbilder zur Befundung
Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der Hersteller-, Liefer- oder Servicefirma
eigene Angaben des Antragstellers zum Vorhandensein einer Notfallausrüstung und über den verwendeten Kernspintomographen
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Dokumentationsvorgaben
Führung der Dokumentationen entsprechend den Anforderungen nach § 6 der Vereinbarung
Hinweise
Antragsprüfung durch QS-Kommission
ggf. Teilnahme an einem Kolloquium, insbesondere dann, wenn Leistung nicht zwingender Bestandteil der Weiterbildung war
Zeugnisse müssen von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugten Arztes unterzeichnet sein
Teilnahme an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentationen (Stichprobenprüfung)
Antragsformulare
Antrag MR-Angiographie
Gewährleistungserklärung/ Gerätemeldebogen
Ihre Ansprechpartner
Team Bildgebende Diagnostik
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Krebsregister Sachsen
Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen: