Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
30940, 30942, 30944, 30946, 30948, 30950, 30952, 30954 und 30956
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.
Voraussetzungen
Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung „Infektiologie“
ODERTeilnahme an einem von der KVS anerkannten Fortbildungsseminar „Ambulante MRSA-Versorgung“
ODEROnline-Fortbildung
Das diesbezügliche Online-Fortbildungsportal ist ausschließlich im sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) zu finden. Über einen KV-SafeNet-Anschluss gelangen Sie direkt in das SNK bzw. zum Mitgliederportal der KV Sachsen. Die Fortbildung ist über einen entsprechenden Link im Mitgliederportal der KV Sachsen erreichbar. Falls Sie noch keinen Zugang zum Mitgliederportal besitzen, können Sie diesen
hier - siehe Zugangsanträge zum Mitgliederportal - beantragen.
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglich
Dokumentationsvorgaben
elektronische Dokumentation anhand der abgerechneten Gebührenordnungspositionen des EBM-Abschnitts 30.12 (gemäß § 6 der QS-Vereinbarung MRSA)
Hinweise
Neben dem Nachweis der fachlichen Qualifikation ist die
Teilnahme an MRSA-Fallkonferenzen und/oder regionalen Netzwerkkonferenzen erforderlich. Sofern in der Region, in der der Vertragsarzt tätig ist, kein MRSA-Netzwerk existiert, ist eine entsprechende Beratung bei anderen geeigneten Stellen einzuholen.
Eine Übersicht der regionalen Netzwerke und ihrer Ansprechpartner erhalten Sie hier
bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der MRE-Webseite des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (regionale Netzwerke, Überleitungsbogen)
bitte beachten Sie weiterhin die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts - u. a.
RKI-Ratgeber für Ärzte
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig