Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

30940, 30942, 30944, 30946, 30948, 30950, 30952, 30954 und 30956


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.


Voraussetzungen

  • Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung „Infektiologie“

    ODER

  • Teilnahme an einem von der KV Sachsen anerkannten Fortbildungsseminar „Ambulante MRSA-Versorgung“

    ODER

  • Online-Fortbildung

Das diesbezügliche Online-Fortbildungsportal ist ausschließlich im sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) zu finden. Über einen KV-SafeNet-Anschluss gelangen Sie direkt in das SNK bzw. zum Mitgliederportal der KV Sachsen. Die Fortbildung ist über einen entsprechenden Link im Mitgliederportal der KV Sachsen erreichbar. Falls Sie noch keinen Zugang zum Mitgliederportal besitzen, können Sie diesen beantragen (siehe Zugangsanträge zum Mitgliederportal).


Grundsätzliche Einschränkungen

keine rückwirkende Genehmigung möglich


Dokumentationsvorgaben

  • elektronische Dokumentation anhand der abgerechneten Gebührenordnungspositionen des EBM-Abschnitts 30.12 (gemäß § 6 der QS-Vereinbarung MRSA)


Hinweise

Neben dem Nachweis der fachlichen Qualifikation ist die  

  • Teilnahme an MRSA-Fallkonferenzen und/oder regionalen Netzwerkkonferenzen erforderlich. Sofern in der Region, in der der Vertragsarzt tätig ist, kein MRSA-Netzwerk existiert, ist eine entsprechende Beratung bei anderen geeigneten Stellen einzuholen.

Eine Übersicht der regionalen Netzwerke und ihrer Ansprechpartner erhalten Sie hier  

  • bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Website zum MRE-Netzwerk des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (regionale Netzwerke, Überleitungsbogen)

  • bitte beachten Sie weiterhin die Vorgaben des Robert Koch-Instituts – u. a.
    RKI-Ratgeber für Ärzte


Antragsformulare

Antrag MRSA