Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
30300 EBM: Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung)
30301 EBM: Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung)
Antragsberechtigt
Vertragsärzte, die eine entsprechende Zusatzqualifikation besitzen
SOWIEnichtärztliche Mitarbeiter (Krankengymnasten, Heilpädagogen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten mit der entsprechenden Qualifikation der Vertragsärzte)
Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
Fachärzte für Neurologie
Fachärzte für Neurochirurgie
Fachärzte für Nervenheilkunde
Fachärzte für Orthopädie
sind zur Abrechnung der Leistungen des EBM-Kapitels 30.3 berechtigt und müssen somit keinen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Vertragsarzt mit Nachweis einer eigenen Zusatzqualifikation*
ODERNachweis über die Anstellung nichtärztlicher Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation*. (Dem Antrag sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise und eine arbeitsvertragliche Vereinbarung beizufügen)
*) Ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss eines speziellen Weiterbildungskurses (Voijta, Bobath, PNF o.ä.) gemäß der Gemeinsamen Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln in der Fassung vom 17.01.2005 muss als Nachweis der besonderen Zusatzqualifikation des antragstellenden Arztes bzw. des nichtärztlichen Mitarbeiters dem Antrag beigefügt werden.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistungen ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens.
Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Die o.g. Gebührenordnungspositionen können von den in Kapitel 30.3 EBM genannten Fachärzten selbst ohne besondere Genehmigung ausgeführt und abgerechnet werden. Einen Antrag auf Abrechnung der Durchführung dieser genehmigungspflichtigen Leistung gilt nur für Vertragsärzte die nicht im genannten Kapitel erwähnt sind und für nichtärztliches Personal.
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Rechtsgrundlagen
Gemäß der Präambel zu Kapitel 30.3 des EBM