Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

  • 30300 EBM: Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung)

  • 30301 EBM: Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung)


Antragsberechtigt

  • Vertragsärzte, die eine entsprechende Zusatzqualifikation besitzen
    SOWIE

  • nichtärztliche Mitarbeiter (Krankengymnasten, Heilpädagogen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten mit der entsprechenden Qualifikation der Vertragsärzte)

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie

  • Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie

  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin

  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

  • Fachärzte für Neurologie

  • Fachärzte für Neurochirurgie

  •  Fachärzte für Nervenheilkunde

  • Fachärzte für Orthopädie

sind zur Abrechnung der Leistungen des EBM-Kapitels 30.3 berechtigt und müssen somit keinen Antrag stellen.


Voraussetzungen

  • Vertragsarzt mit Nachweis einer eigenen Zusatzqualifikation*
    ODER

  • Nachweis über die Anstellung nichtärztlicher Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation*. (Dem Antrag sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise und eine arbeitsvertragliche Vereinbarung beizufügen)


*) Ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss eines speziellen Weiterbildungskurses (Voijta, Bobath, PNF o.ä.) gemäß der Gemeinsamen Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln in der Fassung vom 17.01.2005 muss als Nachweis der besonderen Zusatzqualifikation des antragstellenden Arztes bzw. des nichtärztlichen Mitarbeiters dem Antrag beigefügt werden.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistungen ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens.

Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Die o.g. Gebührenordnungspositionen können von den in Kapitel 30.3 EBM genannten Fachärzten selbst ohne besondere Genehmigung ausgeführt und abgerechnet werden. Einen Antrag auf Abrechnung der Durchführung dieser genehmigungspflichtigen Leistung gilt nur für Vertragsärzte die nicht im genannten Kapitel erwähnt sind und für nichtärztliches Personal.


Antragsformulare

Antrag Neurophysiologie