Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Diagnostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen:
Kapitel 17.3 EBM und
Kostenpauschalen für Radionuklide EBM
Antragsberechtigt
niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten, Vertreter
Voraussetzungen
Fachkunde im Strahlenschutz für das Gesamtgebiet der offenen radioaktiven Stoffe bzw. die gewünschten Organe/Organsysteme
Aktualisierung der Fachkunde, wenn die Fachkunde älter als 5 Jahre ist
Spezifische Voraussetzungen bei Beantragung Radiosynoviorthese durch Nuklearmedizinier:
Fachärzte, die ihren Facharzt nach 2010 erworben haben benötigen die Fachkunde im Strahlenschutz für die endoluminale, endovaskuläre und endokavitäre Strahlentherapie mit offenen radioaktiven Stoffen (Radiosynoviorthese)
behördliche Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG
Bericht der Abnahmeprüfung nach § 115 StrlSchV
Nachweis über die erfolgreiche Prüfung durch die ärztliche Stelle nach § 130 StrlSchV
ODER
Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung der Nachweis durch die ärztliche Stelle noch nicht vor, ist eine Kopie der Anmeldung des Gerätes bei der ärztlichen Stelle vorzulegen. Der Nachweis über die erfolgreiche Prüfung ist unverzüglich nach Erhalt nachzureichen.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Hinweise
Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission für Nicht-Nuklearmediziner
für Nicht-Nuklearmediziner ist ein Kolloquium obligat
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team Bildgebende Diagnostik
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig