Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

  • Versorgungsebene 1: 96500, 96501, 96502, 96507, 96508

  • Versorgungsebene 2: 96503, 96504*, 96505, 96506, 96506A, 96509

jeweils außerbudgetär

Anmerkung: * Berechnungsfähig nur von onkologisch tätigen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Fachärzte für Urologie und Fachärzten gemäß § 4 Pkt. 3a (5).


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind niedergelassene Ärzte, im Ausnahmefall ermächtigte Ärzte.


Voraussetzungen

Versorgungsebene 1

1. mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung oder berufsbegleitend in der Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen, die sich insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen, Zytokine und Hormonpräparate erstrecken muss. Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Gebieten:

  • Diagnostik neoplastischer Erkrankungen, einschl. der Diagnostik von Begleit- und Folgeerkrankungen

  • Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie

  • Therapie neoplastischer Erkrankungen einschl. Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Therapieverfahren

  • Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen

2. Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen aus einem der folgenden Organgebiete innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung:

  • Gastro-Intestinaltrakt

  • Urogenitaltrakt

  • Respirationstrakt

  • weiblicher Genitaltrakt und Mamma

  • Skelett, Haut, endokrine Organe

  • ZNS

  • HNO-Trakt

Versorgungsebene 2

1. Fachärzte für Innere Medizin: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Hämatologie und Internistische Onkologie“

2. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Gynäkologische Onkologie“

3. Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Turmortherapie“

4. Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und Fachärzte für Allgemeinmedizin durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Therapiezyklen bei Patienten mit maligner hämatologischer Systemerkrankung sowie 500 Chemotherapiezyklen bei Patienten mit soliden Tumorender in unter nachfolgender Ziffer (5) genannten Organgebiete (innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung)

5. übrige Fachärzte Nachweis der Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung in einem der folgenden Organgebiete:

  • Gastro-Intestinaltrakt

  • Urogenitaltrakt

  • Respirationstrakt

  • weiblicher Genitaltrakt und Mamma

  • Skelett, Haut, endokrine Organe

  • ZNS

  • HNO-TraktAus den unter 4. und 5. geforderten Dokumentationen muss hervorgehen, dass sich die Therapiezyklen auf die Anwendung der subkutanen, intravasalen und intramuskulären zytostatischen Chemotherapie beziehen.Nachweis durch entsprechende Bescheinigung, dass diese Therapien an Abteilungen oder Stationen mit jährlich mind. 400 Chemotherapiezyklen selbständig durchgeführt wurden.

Weitere Voraussetzungen

  • während der Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung sind die im Antrag definierten Patientenzahlen jährlich nachzuweisen*

  • Nachweis von jährlich 50 Fortbildungspunkten (ab 2017)

Informationsblatt zur Mindestfrequenz- und spez. Fortbildungsprüfung

Anmerkung: * Bei Nichterfüllung der Anforderungen der Patientenzahlen ist eine erneute Antragstellung frühestens nach Ablauf von vier Quartalen nach dem Quartal des Wirksamwerden der Beendigung der Genehmigung möglich

  • transportgerechte Praxisräume

  • Vorhaltung von Infusomaten zur Verabreichung von zeit- und/oder volumengesteuerten Infusionen bei Teilnahme an der Versorgungsebene 2

  • Einrichtung spezieller Behandlungsplätze


Grundsätzliche Einschränkungen

  • keine rückwirkende Genehmigung möglich

  • Teilnahme von ermächtigten Ärzten an der Onkologie-Vereinbarung nur im Einzelfall möglich


Dokumentationsvorgaben

gemäß den Anforderungen im § 3 der Vereinbarung (entspricht Vorgaben der Anlage 4 zum Antrag)


Hinweise

  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission

  • ggf. Kolloquium, sofern begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen