Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Versorgungsebene 1: 96500, 96501, 96502, 96507, 96508
Versorgungsebene 2: 96503, 96504*, 96505, 96506, 96506A, 96509
jeweils außerbudgetär
Anmerkung: * Berechnungsfähig nur von onkologisch tätigen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Fachärzte für Urologie und Fachärzten gemäß § 4 Pkt. 3a (5).
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene Ärzte, im Ausnahmefall ermächtigte Ärzte.
Voraussetzungen
Versorgungsebene 1
1. mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung oder berufsbegleitend in der Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen, die sich insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen, Zytokine und Hormonpräparate erstrecken muss. Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Gebieten:
Diagnostik neoplastischer Erkrankungen, einschl. der Diagnostik von Begleit- und Folgeerkrankungen
Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie
Therapie neoplastischer Erkrankungen einschl. Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Therapieverfahren
Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen
2. Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen aus einem der folgenden Organgebiete innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung:
Gastro-Intestinaltrakt
Urogenitaltrakt
Respirationstrakt
weiblicher Genitaltrakt und Mamma
Skelett, Haut, endokrine Organe
ZNS
HNO-Trakt
Versorgungsebene 2
1. Fachärzte für Innere Medizin: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Hämatologie und Internistische Onkologie“
2. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Gynäkologische Onkologie“
3. Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Turmortherapie“
4. Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und Fachärzte für Allgemeinmedizin durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Therapiezyklen bei Patienten mit maligner hämatologischer Systemerkrankung sowie 500 Chemotherapiezyklen bei Patienten mit soliden Tumorender in unter nachfolgender Ziffer (5) genannten Organgebiete (innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung)
5. übrige Fachärzte Nachweis der Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung in einem der folgenden Organgebiete:
Gastro-Intestinaltrakt
Urogenitaltrakt
Respirationstrakt
weiblicher Genitaltrakt und Mamma
Skelett, Haut, endokrine Organe
ZNS
HNO-TraktAus den unter 4. und 5. geforderten Dokumentationen muss hervorgehen, dass sich die Therapiezyklen auf die Anwendung der subkutanen, intravasalen und intramuskulären zytostatischen Chemotherapie beziehen.Nachweis durch entsprechende Bescheinigung, dass diese Therapien an Abteilungen oder Stationen mit jährlich mind. 400 Chemotherapiezyklen selbständig durchgeführt wurden.
Weitere Voraussetzungen
während der Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung sind die im Antrag definierten Patientenzahlen jährlich nachzuweisen*
Nachweis von jährlich 50 Fortbildungspunkten (ab 2017)
Informationsblatt zur Mindestfrequenz- und spez. Fortbildungsprüfung
Anmerkung: * Bei Nichterfüllung der Anforderungen der Patientenzahlen ist eine erneute Antragstellung frühestens nach Ablauf von vier Quartalen nach dem Quartal des Wirksamwerden der Beendigung der Genehmigung möglich
transportgerechte Praxisräume
Vorhaltung von Infusomaten zur Verabreichung von zeit- und/oder volumengesteuerten Infusionen bei Teilnahme an der Versorgungsebene 2
Einrichtung spezieller Behandlungsplätze
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglich
Teilnahme von ermächtigten Ärzten an der Onkologie-Vereinbarung nur im Einzelfall möglich
Dokumentationsvorgaben
gemäß den Anforderungen im § 3 der Vereinbarung (entspricht Vorgaben der Anlage 4 zum Antrag)
Hinweise
Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
ggf. Kolloquium, sofern begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Frau Heidi Seidel
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Frau Jenny Enderlein
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Frau Antje Lenk
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ gemäß § 73a SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den Krankenkassenverbänden in Sachsen - siehe Verträge
Liste antineoplastischer Wirkstoffe
parenterale Wirkstoffe
Stand 22.06.2023
orale Wirkstoffe
Stand 22.06.2023
Krebsregister Sachsen
Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen: