Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
09324, 20324
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtige Fachärzte.
Voraussetzungen
Nachweis der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für „HNO-Heilkunde" ODER
Nachweis der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für „Phoniatrie und Pädaudiologie“
Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers im Antragsformular
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglich
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig