Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
09324, 20324
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtige Fachärzte.
Voraussetzungen
Nachweis der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für „HNO-Heilkunde" ODER
Nachweis der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für „Phoniatrie und Pädaudiologie“
Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers im Antragsformular
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglich
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Frau Jana Scorl
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Frau Andrea Mai
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Frau Annett Stareprawo