Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
31362 EBM
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für Augenheilkunde.
Voraussetzungen
Nachweis über die selbständige Durchführung von 10 phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von „log-files“ und/oder weitere Unterlagen aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffes ersichtlich sind ODER
Nachweis über die selbständige Durchführung von 10 Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von „log-files“ und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffes ersichtlich sind, sowie der Teilnahmenachweis von einer mind. 2-stündigen Fortbildung zum Thema PTK
die apparative Ausstattung [Excimer-Laser, welcher geeignet ist, oberflächliche Anteile der Hornhaut (bis ca. 100 Mikrometer Tiefe) durch Laserimpulse abzutragen] ist nachzuweisen
Gewährleistungserklärung des Herstellers, dass der verwendete Excimer-Laser über eine CE-Kennzeichnung verfügt und für die PTK geeignet ist
Grundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Erteilung der Genehmigung möglich
Hinweise
ggf. Durchführung eines Kolloquium
Stichprobenprüfung durch die KV Sachsen
Anforderungen an die Indikationsstellung bei den zugelassenen Indikationen
Mindestumfang für Dokumentation von Indikation und Durchführung der PTK
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team Ambulantes Operieren
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig