Antragstellung / Genehmigungspflicht nur für Ärzte, die entsprechend qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter beschäftigen
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Nichtärztliche Mitarbeiter:
Krankengymnast/-in (GOP 30400 – 30421 EBM)
Physiotherapeut/-in (GOP 30400 – 30421 EBM)
Staatl. geprüfter Masseur/Masseuse (GOP 30400 – 30411 EBM)
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind Ärzte, die entsprechend qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter beschäftigen.
Voraussetzungen
1. Nachweis der Qualifikation des nichtärztlichen Mitarbeiters (Berufsurkunde) als:
staatl. geprüfter Masseur,
Krankengymnast bzw.
Physiotherapeut
2. Nachweis des Rechtsverhältnisses zum nichtärztlichen Mitarbeiter (Anstellungsvertrag)
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig