Antragstellung / Genehmigungspflicht nur für Ärzte, die entsprechend qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter beschäftigen

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

Nichtärztliche Mitarbeiter:

  • Krankengymnast/-in (GOP 30400 – 30421 EBM)

  • Physiotherapeut/-in (GOP 30400 – 30421 EBM)

  • Staatl. geprüfter Masseur/Masseuse (GOP 30400 – 30411 EBM)


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Ärzte, die entsprechend qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter beschäftigen.


Voraussetzungen

1. Nachweis der Qualifikation des nichtärztlichen Mitarbeiters (Berufsurkunde) als:

  • staatl. geprüfter Masseur,

  • Krankengymnast bzw.

  • Physiotherapeut

2. Nachweis des Rechtsverhältnisses zum nichtärztlichen Mitarbeiter (Anstellungsvertrag)


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.