Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
30400 EBM Massagetherapie
30401 EBM Intermittierende apparative Kompressionstherapie
30402 EBM Unterwasserdruckstrahlmassage
30410 EBM Atemgymnastik (Einzelbehandlung)
30411 EBM Atemgymnastik (Gruppenbehandlung)
30420 EBM Krankengymnastik (Einzelbehandlung)
30421 EBM Krankengymnastik (Gruppenbehandlung)
30430 EBM Selektive Phototherapie
30431 EBM Zuschlag für die Durchführung der Phototherapie als Photochemotherapie
Antragsberechtigt
Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten (ausschließlich GOP 30401, 30430 und 30431)
Fachärzten für Orthopädie
Fachärzten für Neurologie
Fachärzten für Nervenheilkunde
Fachärzten für Chirurgie
Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin (ausschließlich GOP 30410, 30411 und 30430)
Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt -Angiologie sowie Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie (ausschließlich die GOP 30401)
Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzten (ausschließlich GOP 30410 und 30411)
Voraussetzungen
Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
ODERNachweis der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung/en Physikalische Therapie und/oder Chirotherapie
ODERNachweis über die Anstellung und Qualifikation nichtärztlicher Mitarbeiter (staatlich geprüfter Masseur, Krankengymnast, Physiotherapeut)
Hinweise
Genehmigungspflicht für Leistungen der physikalischen Therapie nach GOP 30400 bis 30431 des EBM bei Leistungserbringung durch veranlasste nichtärztliche Mitarbeiter (Physiotherapeut, Krankengymnast, Masseur)
- Berufsurkunde und Nachweis des Rechtsverhältnisses zum nichtärztlichen Mitarbeiter (Anstellungsvertrag)GOP 30400 bis 30431 des EBM können von den oben Genannten selbst ohne besondere Genehmigung ausgeführt und abgerechnet werden. Dabei können FÄ für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinderärzte, FÄ für Innere Medizin (Schwerpunkt Angiologie/ZB Phlebologe, Pneumologen) – nur zum Teil selbst ohne besondere Genehmigung o.g. Leistungen erbringen.
Von Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten sind die GOP 30400, 30402, 30410, 30411, 30420 und 30421 nicht berechnungsfähig.
Von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin sind die GOP 30400 bis 30402, 30420, 30421 und 30431 nicht berechnungsfähig.
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Frau Manuela Telle
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Frau Jenny Enderlein
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Frau Sandy Lerz