Antragsberechtigt

Hausärzte

  • niedergelassene und ermächtigte Hausärzte mit Ausnahme von Kinderärzten

Fachärzte

  • Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

  • Facharzt für Nervenheilkunde

  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

  • Facharzt für Psychiatrie

  • Facharzt für Neurologie mit Qualifikation zur Behandlung psychisch Kranker (entsprechend Abrechnungsgenehmigung für Leistungen aus Kapitel 21 EBM)

  • MVZ, Einrichtungen gem. § 311(2) SGB V oder Vertragsärzte gem. § 32b (1) Ärzte-ZV mit angestellten Fachärzten, die eine der o. g. Bedingungen erfüllen


Voraussetzungen

 

für alle Vertragsärzte:

  • Zulassung oder Ermächtigung im Bezirk der KV Sachsen

  • Bereitschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag

  • Zustimmung zur Veröffentlichung von Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon-/und Faxnummer in einem öffentlichen Ärzteverzeichnis auf den Internetseiten der KVS und der AOK PLUS

  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer Evaluation, sofern diese durchgeführt wird

  • regelmäßige Fortbildung nach § 95 d SGB V

  • Behandlung unter Berücksichtigung der aktuell gültigen evidenzbasierten S3-Leitlinen Unipolare Depression und Schizophrenie

zusätzlich nur für Hausärzte:

  • Mitwirkung und Kooperation innerhalb der etablierten Versorgungsverbunde

  • Anregung und Teilnahme an den Fallberatungen

  • Teilnahme an den Versorgungsverbundtreffen gemäß Vertrag

zusätzlich nur für Fachärzte:

  • Etablierung eines Versorgungsnetzes unter Einbindung eines Therapiebegleiters und eines Krankenhauses

  • Organisation und Dokumentation der Fallberatungen

  • Organisation, Durchführung und Teilnahme an den Versorgungsverbundtreffen mit den Hausärzten und Therapiebegleitern sowie ggf. Krankenhäusern, mindestens einmal jährlich, gemäß Vertrag.

 

Verpflichtung, das in Anlage 4 benannte AIS mit S3C-IT-Vertragsschnittstelle sowie eine Anbindung an das KV-SafeNet, spätestens ab den in Anlage 4 genannten Zeitpunkten, zu nutzen (gilt nicht für Hausärzte).

Dokumente

Verzeichnisse Hausärzte und Fachärzte - siehe Verträge