Abrechnungsfähige Leistung

GOP 35100, 35110


Voraussetzungen

  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

ODER

  • Berechtigung zum Führen einer Facharztanerkennung im Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

    UND

  • Nachweis über einen von einer Ärztekammer anerkannten Weiterbildungskurs (entsprechend den Vorgaben des Kursbuches der Bundesärztekammer) über Kenntnisse und Erfahrungen in der Psychosomatik.

Im Rahmen der Gesamtdauer von 80 Stunden müssen folgende Teile gesondert nachgewiesen werden:

  • 20 Stunden theoretische Grundlagen,

  • 30 Stunden ärztliche Gesprächsführung mit verbalen Interventionstechniken und

  • 30 Stunden Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder patientenbezo genen Selbsterfahrungsgruppen in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.