Abrechnungsfähige Leistung
GOP 35100, 35110
Voraussetzungen
Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
ODER
Berechtigung zum Führen einer Facharztanerkennung im Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
UNDNachweis über einen von einer Ärztekammer anerkannten Weiterbildungskurs (entsprechend den Vorgaben des Kursbuches der Bundesärztekammer) über Kenntnisse und Erfahrungen in der Psychosomatik.
Im Rahmen der Gesamtdauer von 80 Stunden müssen folgende Teile gesondert nachgewiesen werden:
20 Stunden theoretische Grundlagen,
30 Stunden ärztliche Gesprächsführung mit verbalen Interventionstechniken und
30 Stunden Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder patientenbezo genen Selbsterfahrungsgruppen in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Ihre Ansprechpartner
Team Psychotherapie
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig