Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Radiologie: Kapitel 34.2 EBM
Telekonsilarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen: 34800 und 34810
Hinweise:
Eine gesonderte Antragstellung ist erforderlich für Leistungen der
Interventionelle Radiologie
Invasive Kardiologie
Mammographie
Antragsberechtigt
niedergelassene und ermächtigte Ärzte
Voraussetzungen
Fachkunde im Strahlenschutz
Aktualisierung der Fachkunde, wenn FK-Bescheinigung älter als 5 Jahre
Weitere Nachweise (nicht erforderlich bei Fachärzten für Radiologie, Radiologische Diagnostik oder Diagnostische Radiologie):
Weiterbildungszeugnis in fachgebundener Röntgendiagnostik nach Abschnitt C der WBO oder weitere Zeugnisse
ODERSachkundezeugnis* über Tätigkeit in der Röntgendiagnostik des beantragten Organbereichs
* Das Sachkundezeugnis muss folgende Angaben enthalten: Beschäftigungszeit, Zusammensetzung des Krankheitsgutes der Abteilung, Beschreibung und Anzahl der durchgeführten Untersuchungen, Beurteilung der Befähigung des Antragstellers
Genehmigung zum Betrieb der Röntgeneinrichtung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG
ODERAnzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen nach § 19 Abs. 1 StrlSchG
ODERWenn keine Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen vorliegt, kann der Nachweis der apparativen Anforderungen erfolgen durch die Vorlage
Kopie der Anzeige (n. § 19 StrlSchG)
UNDPrüfbericht der Sachverständigenprüfung undErklärung, dass eine Untersagung des Betriebs durch die Behörde nicht innerhalb der Frist nach § 20 StrlSchG erfolgt ist.
Grundsätzliche Einschränkungen
Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen
Genehmigung nur für Fachärzte
keine rückwirkende Genehmigung
Dokumentationsvorgaben
Dokumentation der sachgerechten medizinischen Fragestellung (Indikation) sowie auswertbare Darstellung der diagnosewichtigen Informationen (Bildmerkmale, Bilddetails und kritische Strukturen) gemäß Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie/QBR-RL.
Hinweise
Teilnahme an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation (Stichprobenprüfung)
ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere dann, wenn fachgebietsspezifische Röntgendiagnostik nicht Bestandteil der Weiterbildung war
Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
Ihre Ansprechpartner
Team Bildgebende Diagnostik
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig