Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

  • Radiologie: Kapitel 34.2 EBM

  • Telekonsilarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen: 34800 und 34810

Hinweise:

Eine gesonderte Antragstellung ist erforderlich für Leistungen der

  • Interventionelle Radiologie

  • Invasive Kardiologie

  • Mammographie


Antragsberechtigt

niedergelassene und ermächtigte Ärzte


Voraussetzungen

  • Fachkunde im Strahlenschutz

  • Aktualisierung der Fachkunde, wenn FK-Bescheinigung älter als 5 Jahre

Weitere Nachweise (nicht erforderlich bei Fachärzten für Radiologie, Radiologische Diagnostik oder Diagnostische Radiologie):

  • Weiterbildungszeugnis in fachgebundener Röntgendiagnostik nach Abschnitt C der WBO oder weitere Zeugnisse
    ODER

  • Sachkundezeugnis* über Tätigkeit in der Röntgendiagnostik des beantragten Organbereichs

* Das Sachkundezeugnis muss folgende Angaben enthalten: Beschäftigungszeit, Zusammensetzung des Krankheitsgutes der Abteilung, Beschreibung und Anzahl der durchgeführten Untersuchungen, Beurteilung der Befähigung des Antragstellers

  • Genehmigung zum Betrieb der Röntgeneinrichtung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG
    ODER

  • Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen nach § 19 Abs. 1 StrlSchG
    ODER

  • Wenn keine Anzeigebestätigung der Landesdirektion Sachsen vorliegt, kann der Nachweis der apparativen Anforderungen erfolgen durch die Vorlage

  • Kopie der Anzeige (n. § 19 StrlSchG)
    UND

  • Prüfbericht der Sachverständigenprüfung undErklärung, dass eine Untersagung des Betriebs durch die Behörde nicht innerhalb der Frist nach § 20 StrlSchG erfolgt ist.


Grundsätzliche Einschränkungen

  • Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen

  • Genehmigung nur für Fachärzte

  • keine rückwirkende Genehmigung


Dokumentationsvorgaben

Dokumentation der sachgerechten medizinischen Fragestellung (Indikation) sowie auswertbare Darstellung der diagnosewichtigen Informationen (Bildmerkmale, Bilddetails und kritische Strukturen) gemäß Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie/QBR-RL.


Hinweise

  • Teilnahme an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation (Stichprobenprüfung)

  • ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere dann, wenn fachgebietsspezifische Röntgendiagnostik nicht  Bestandteil der Weiterbildung war

  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission