Abrechnungsfähige Leistungen

GOP 04356

Der Zuschlag nach GOP 04356 ist nur im Zusammenhang mit GOP 04355 abrechenbar, wenn nach der sozialpädiatrisch orientierten Beratung, Erörterung und/oder Abklärung eine weiterführende sozialpädiatrische Versorgung erfolgt.


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.


Voraussetzungen

  • Sozialpädiatrische Qualifikation im Umfang von mindestens 40 Wochenstunden gemäß dem Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“

  • davon Nachweis über 30 Fortbildungseinheiten Theorie nach Curriculum

  • sowie Nachweis über 10 Zeitstunden praktische Erfahrung im Rahmen einer Hospitation in einer hierfür fachlich zugelassenen Institution, z.B. Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Kooperation mit Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Sozialpädiatrischen Zentren


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.