Abrechnungsfähige Leistungen

GOP 04356

Der Zuschlag nach GOP 04356 ist nur im Zusammenhang mit GOP 04355 abrechenbar, wenn nach der sozialpädiatrisch orientierten Beratung, Erörterung und/oder Abklärung eine weiterführende sozialpädiatrische Versorgung erfolgt.


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.


Voraussetzungen

  • Sozialpädiatrische Qualifikation im Umfang von mindestens 40 Wochenstunden gemäß dem Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“

  • davon Nachweis über 30 Fortbildungseinheiten Theorie nach Curriculum

  • sowie Nachweis über 10 Zeitstunden praktische Erfahrung im Rahmen einer Hospitation in einer hierfür fachlich zugelassenen Institution, z.B. Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Kooperation mit Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie sowie Sozialpädiatrischen Zentren


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.