Abrechnungsfähige Leistung

26330 EBM


Voraussetzungen

  • Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen der Urogenitalorgane

  • Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von radiologischer Diagnostik des Harntraktes

  • Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung ambulanten Operationen der Kategorie 2

Fachärzte für Urologie:

  • Nachweis über die selbständige Durchführung von mindestens 200 Harnstein-Stoßwellenlithotripsien

Alle anderen Facharztgruppen erbringen zusätzlich:

  • Nachweis über die Durchführung von mindestens 20 perkutanen Nephrostomien und mindestens 20 retrograden Sondierungen der Ureteren als Techniken der Harnableitung

  • Stoßwellenlithotripter


Hinweise

Antragsprüfung erfolgt ggf. durch die zuständige Kommission der KV Sachsen nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung entspr. Anlage I Nr. 4.6. Die Erteilung der Genehmigung für die Ausführung und Abrechnung der beantragten Leistungen kann von der erfolgreichen Teilnahme an einem Kolloquium abhängig ge-macht werden.

Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.