Abrechnungsfähige Leistung

GOPen 25310 - 25342 EBM


Voraussetzungen

  • Fachkunde im Strahlenschutz

  • Aktualisierung der Fachkunde, wenn Bescheinigung älter als 5 Jahre

  • zusätzliche Nachweise für Nicht-Strahlentherapeuten: erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium

Genehmigung zum Betrieb des Bestrahlungsgerätes nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 bzw. Nr. 4 StrlSchG


Hinweise

  • Antragsprüfung durch ärztliche Qualitätssicherungs-Kommission

  • Kolloquium für Nicht-Strahlentherapeuten


Grundsätzliche Einschränkungen

  • Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen

  • Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.