Abrechnungsfähige Leistung
GOPen 25310 - 25342 EBM
Voraussetzungen
Fachkunde im Strahlenschutz
Aktualisierung der Fachkunde, wenn Bescheinigung älter als 5 Jahre
zusätzliche Nachweise für Nicht-Strahlentherapeuten: erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium
Genehmigung zum Betrieb des Bestrahlungsgerätes nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 bzw. Nr. 4 StrlSchG
Hinweise
Antragsprüfung durch ärztliche Qualitätssicherungs-Kommission
Kolloquium für Nicht-Strahlentherapeuten
Grundsätzliche Einschränkungen
Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Ihre Ansprechpartner
Team Bildgebende Diagnostik
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig