Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Ärztliches Erstgespräch inkl. CO-Messung
Ärztliches Gespräch (ab der 12. Woche nach Rauchstopp) inkl. CO-Messung
Ärztliches Abschlussgespräch (ab dem 12. Monat nach Rauchstopp) inkl. CO-Messung
Durchführung des Tabakentwöhnungskurses inkl. Schulungsmaterial (pro Schulungseinheit)
Telefonische Begleitung während des Kurses (pro Telefonat)
Telefonische Nachbetreuung (pro Telefonat)
Antragsberechtigt
Facharzt für
Innere Medizin SP Pneumologie
FA Lungen- und Bronchialheilkunde
Innere Med.TG Lungen- und Bronchialheilkunde
FA Innere Medizin und (SP) Pneumologie
FA Innere Medizin mit Abrechnungsgenehmigung Pneumologie nach ergänzender Vereinbarung
und
Curriculum "Qualifikation Tabakentwöhnung" der Bundesärztekammer
Voraussetzungen
Die Kursleitung des Tabakentwöhnungsprogrammes „Rauchfrei durchatmen“ ist durch den/die teilnehmende/n Facharzt/Fachärztin selbst sicherzustellen.
Bei der Kursdurchführung kann medizinisches Fachpersonal assistieren. Voraussetzung hierfür ist, dass das eingesetzte medizinische Fachpersonal ebenfalls an einer Fortbildung zur Durchführung von Tabakentwöhnungsangeboten zertifiziert auf Grundlage des Curriculum "Qualifikation Tabakentwöhnung" der Bundesärztekammer teilgenommen hat.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der Leistungen ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Antragsformulare
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig