Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

  • Ärztliches Erstgespräch inkl. CO-Messung

  • Ärztliches Gespräch (ab der 12. Woche nach Rauchstopp) inkl. CO-Messung

  • Ärztliches Abschlussgespräch (ab dem 12. Monat nach Rauchstopp) inkl. CO-Messung

  • Durchführung des Tabakentwöhnungskurses inkl. Schulungsmaterial (pro Schulungseinheit)

  • Telefonische Begleitung während des Kurses (pro Telefonat)

  • Telefonische Nachbetreuung (pro Telefonat)    


Antragsberechtigt

Facharzt für

  • Innere Medizin SP Pneumologie

  • FA Lungen- und Bronchialheilkunde

  • Innere Med.TG Lungen- und Bronchialheilkunde

  • FA Innere Medizin und (SP) Pneumologie

  • FA Innere Medizin mit Abrechnungsgenehmigung Pneumologie nach ergänzender Vereinbarung

und

  • Curriculum "Qualifikation Tabakentwöhnung" der Bundesärztekammer


Voraussetzungen

Die Kursleitung des Tabakentwöhnungsprogrammes „Rauchfrei durchatmen“ ist durch den/die teilnehmende/n Facharzt/Fachärztin selbst sicherzustellen.

Bei der Kursdurchführung kann medizinisches Fachpersonal assistieren. Voraussetzung hierfür ist, dass das eingesetzte medizinische Fachpersonal ebenfalls an einer Fortbildung zur Durchführung von Tabakentwöhnungsangeboten zertifiziert auf Grundlage des Curriculum "Qualifikation Tabakentwöhnung" der Bundesärztekammer teilgenommen hat.

 


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der Leistungen ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.


Antragsformulare

Teilnahmeerklärung Arzt