Abrechnungsfähige Leistung


Voraussetzungen

  • Genehmigung eines Nicht-ärztlichen Praxisassistenten der KV Sachsen.

Vertrag mit einem von der KV Sachsen anerkannten telemedizinischen Anbieter.

Vertragsspezifische Schulung der Tele-Assistenz zum Umgang mit der telemedizinischen Ausstattung.


Hinweise

Derzeit von der KV Sachsen anerkannte telemedizinische Anbieter:

  • das Versorgungskonzept Telearzt der vitagroup AG und

  • die Telemedizinplattform MIA des Zentrum für Telemedizin Bad Kissingen ZTM


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.