Abrechnungsfähige Leistung
Leistungen nach § 8 Anlage 2 — Versorgungsmodul TeleDoc PLUS
Voraussetzungen
Genehmigung eines Nicht-ärztlichen Praxisassistenten der KV Sachsen.
Vertrag mit einem von der KV Sachsen anerkannten telemedizinischen Anbieter.
Vertragsspezifische Schulung der Tele-Assistenz zum Umgang mit der telemedizinischen Ausstattung.
Hinweise
Derzeit von der KV Sachsen anerkannte telemedizinische Anbieter:
das Versorgungskonzept Telearzt der vitagroup AG und
die Telemedizinplattform MIA des Zentrum für Telemedizin Bad Kissingen ZTM
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
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