Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

  •     Vakuumbiopsie im Rahmen der kurativen Versorgung GOP 34274

  •     Vakuumbiopsie im Rahmen des Mammographie-Screenings GOP 01759


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.


Voraussetzungen

  • Genehmigung für die kurative Mammographie oder

  • Genehmigung Programmverantwortlicher Arzt im Mammographie-Screening oder   

  • Genehmigung für Biopsie unter Röntgenkontrolle im Mammographie-Screening und

  • 25 Stanzbiopsien (Ultraschallkontrolle) und

  • 25 Vakuumbiopsien (Röntgenkontrolle) innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung

  • Digitales Mammographiesystem

  • Vakuumbiopsiesystem mit automatischer Nadelführung und Vakuumbiopsienadeln mit Nadeldicken von 11G oder dicker sowie passende Microclips

  • Vorhalten von Notfallmedikamenten und Möglichkeit zur Infusions- und Schockbehandlung, Reanimation und manueller Beatmung


Grundsätzliche Einschränkungen

  • Genehmigungspflichtige Leistung

  • Die Genehmigung wird mit der Auflage erteilt, dass die festgelegten Mindestanforderungen bezüglich der jährlich durchzuführenden Vakuumbiopsien erfüllt werden und der Arzt an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation teilnimmt.


Dokumentationsvorgaben

  • Genaue Vorgaben an Durchführung und Dokumentation der Vakuumbiopsie (gemäß § 7 der QS-Vereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust)

  • Überprüfung der Dokumentation: aller 2 Jahre von jeweils 10 abgerechneten Fällen

  • Jährliche Meldung aller Vakuumbiopsien (Indikation, histopathologischer Befund)an die KV Sachsen