Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Vakuumbiopsie im Rahmen der kurativen Versorgung GOP 34274
Vakuumbiopsie im Rahmen des Mammographie-Screenings GOP 01759
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Voraussetzungen
Genehmigung für die kurative Mammographie oder
Genehmigung Programmverantwortlicher Arzt im Mammographie-Screening oder
Genehmigung für Biopsie unter Röntgenkontrolle im Mammographie-Screening und
25 Stanzbiopsien (Ultraschallkontrolle) und
25 Vakuumbiopsien (Röntgenkontrolle) innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung
Digitales Mammographiesystem
Vakuumbiopsiesystem mit automatischer Nadelführung und Vakuumbiopsienadeln mit Nadeldicken von 11G oder dicker sowie passende Microclips
Vorhalten von Notfallmedikamenten und Möglichkeit zur Infusions- und Schockbehandlung, Reanimation und manueller Beatmung
Grundsätzliche Einschränkungen
Genehmigungspflichtige Leistung
Die Genehmigung wird mit der Auflage erteilt, dass die festgelegten Mindestanforderungen bezüglich der jährlich durchzuführenden Vakuumbiopsien erfüllt werden und der Arzt an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation teilnimmt.
Dokumentationsvorgaben
Genaue Vorgaben an Durchführung und Dokumentation der Vakuumbiopsie (gemäß § 7 der QS-Vereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust)
Überprüfung der Dokumentation: aller 2 Jahre von jeweils 10 abgerechneten Fällen
Jährliche Meldung aller Vakuumbiopsien (Indikation, histopathologischer Befund)an die KV Sachsen
Ihre Ansprechpartner
Team Bildgebende Diagnostik
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Rechtsgrundlagen
Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust
Weitere Informationen unter KBV-Info: Vakuumbiopsie der Brust