Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
01762 und 01766 im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennung Gebärmutterhalskrebs (oKFE-RL)
01826 im Rahmen der Empfängnisregelung;
19327 im Rahmen einer kurativen Untersuchung
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte sowie zugelassene medizinische Versorgungszentren.
Voraussetzungen
Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Pathologie“ oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe und
Nachweis über eine mindestens halbjährige ganztägige Tätigkeit oder eine vom Umfang her vergleichbare, max. 2-jährige berufsbegleitende Tätigkeit in der zytologischen Diagnostik in einem zytologischen Labor, das den Anforderungen nach Absatz 2 entspricht, mit der persönlichen Beurteilung von mind. 5.000 Fällen aus der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie, in denen ggf. unter Einbeziehung einer Lehrsammlung - mind. 200 Fälle von Zervix-Karzinomen oder deren Vorstadien enthalten sein müssen und
Erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung oder
Nachweis der Zertifizierung in gynäkologischer Zytologie durch die Deutsche Gesellschaft für Zytologie (DGZ) für FÄ f. Pathologie und/oder Gynäkologie
Die räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung ist nach § 5 der Qualitätssicherungsvereinbarung nachzuweisen.
Dokumentationsvorgaben
Im Rahmen des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms Gebärmutterhalskrebs (oKFE-RL) besteht Dokumentationspflicht bei Abrechnung der EBM-Ziffern 01762 und 01766.
Hinweise
Soweit unter Anleitung und Aufsicht des zytologieverantwortlichen Arztes Präparatebefunder tätig werden sollen, sind diese namentlich zu benennen, die Arbeitszeiten anzugeben und deren fachliche Befähigung nach § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung nachzuweisen.
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig