Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
01762 und 01766 im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennung Gebärmutterhalskrebs (oKFE-RL)
01826 im Rahmen der Empfängnisregelung;
19327 im Rahmen einer kurativen Untersuchung
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte sowie zugelassene medizinische Versorgungszentren.
Voraussetzungen
Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung:
Pathologie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Zusatzweiterbildung „Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie“
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
und für Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zusätzlich:
Nachweis einer mindestens halbjährigen ganztägigen Tätigkeit oder einer vom Umfang her vergleichbaren, maximal 2-jährigen berufsbegleitenden Tätigkeit in der zytologischen Diagnostik in einem zytologischen Labor, das den Anforderungen nach Absatz 2 entspricht, mit der persönlichen Beurteilung von mindestens 5.000 Fällen aus der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie sowie 200 zytologischen Untersuchungen unter Anwendung immunzytochemischer Sonderverfahren einschließlich des Abgleichs mit dem morphologischen Befund, in denen - ggf. unter Einbeziehung einer Lehrsammlung - mindestens 200 Fälle von Zervix-Karzinomen oder deren Vorstadien und davon 20 unter Anwendung immunzytochemischer Sonderverfahren enthalten sein müssen.
und
Erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung nach Anlage 1 der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie
oder
Nachweis der Zertifizierung in gynäkologischer Zytologie durch die Deutsche Gesellschaft für Zytologie (DGZ) für FÄ f. Pathologie und/oder Gynäkologie
Die räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung ist nach § 5 der Qualitätssicherungsvereinbarung nachzuweisen.
Dokumentationsvorgaben
Im Rahmen des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms Gebärmutterhalskrebs (oKFE-RL) besteht Dokumentationspflicht bei Abrechnung der EBM-Ziffern 01762 und 01766.
Hinweise
Soweit unter Anleitung und Aufsicht des zytologieverantwortlichen Arztes Präparatebefunder tätig werden sollen, sind diese namentlich zu benennen, die Arbeitszeiten anzugeben und deren fachliche Befähigung nach § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung nachzuweisen.
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig