Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

01762 und 01766 im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennung Gebärmutterhalskrebs (oKFE-RL)
01826 im Rahmen der Empfängnisregelung;
19327 im Rahmen einer kurativen Untersuchung


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte sowie zugelassene medizinische Versorgungszentren.


Voraussetzungen

  • Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Pathologie“ oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe und

  • Nachweis über eine mindestens halbjährige ganztägige Tätigkeit oder eine vom Umfang her vergleichbare, max. 2-jährige berufsbegleitende Tätigkeit in der zytologischen Diagnostik in einem zytologischen Labor, das den Anforderungen nach Absatz 2 entspricht, mit der persönlichen Beurteilung von mind. 5.000 Fällen aus der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie, in denen ggf. unter Einbeziehung einer Lehrsammlung - mind. 200 Fälle von Zervix-Karzinomen oder deren Vorstadien enthalten sein müssen und

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung  oder

  • Nachweis der Zertifizierung in gynäkologischer Zytologie durch die Deutsche Gesellschaft für Zytologie (DGZ) für FÄ f. Pathologie und/oder Gynäkologie

Die räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung ist nach § 5 der Qualitätssicherungsvereinbarung nachzuweisen.


Dokumentationsvorgaben

Im Rahmen des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms Gebärmutterhalskrebs (oKFE-RL) besteht Dokumentationspflicht bei Abrechnung der EBM-Ziffern 01762 und 01766.


Hinweise

Soweit unter Anleitung und Aufsicht des zytologieverantwortlichen Arztes Präparatebefunder tätig werden sollen, sind diese namentlich zu benennen, die Arbeitszeiten anzugeben und deren fachliche Befähigung nach § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung nachzuweisen.