Gegenstand des Vertrages sind die Rahmenbedingungen für die ambulante ärztliche Versorgung der Berechtigten nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Abrechnung dieser Leistungen durch die KV Sachsen mit dem örtlichen Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes gemäß § 75 Abs. 6 SGB V.

gültig ab 01.10.2017